Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-05
Wortprotokoll
In Artikel 1 geht es eigentlich nur um die Bezeichnung. Natürlich geht es primär um Investitionen auf der Gotthardlinie und dann noch in Italien. Insofern ist für mich nicht sehr entscheidend, was Sie bei Artikel 1 machen, aber grundsätzlich ist die 4-Meter-Korridor-Vorlage natürlich eine Gotthard-Vorlage. Beim Lötschberg hat man seinerzeit auch nicht den Gotthard schon eingeschlossen, sondern nur, was Gegenstand der Vorlage war.
Für mich ist wesentlich wichtiger, was Sie bei Artikel 3 machen. Deshalb sage ich dazu jetzt etwas, damit ich nachher nicht nochmals ans Mikrofon muss. Bei Artikel 3, bei den Investitionen in Italien, ist es für uns wichtig, die Luino-Linie zu haben: die Luino-Linie, nicht die Lötschberglinie. Es geht nicht um den Lötschberg, es geht nur um Investitionen rund um Domodossola. Wenn man der Bevölkerung weismacht, dass man am Lötschberg investiert, dann ist das falsch. Sie investieren in Italien, rund um Domodossola.
Und nochmals: Es gibt kein Projekt, kein Finanzierungskonzept, keine Frage von Italien. Ich habe nichts. Wenn ich mit dem italienischen Verkehrsminister darüber spreche, dann sagt er: Es gibt einfach nichts. Das ist, wie wenn Sie Ihrem Nachbarn sagen: Du hast dort einen Gartenweg, den musst du jetzt langsam instand setzen, in zehn oder fünfzehn Jahren vielleicht. Und der Nachbar sagt dann: Das habe ich aber nicht vor, ich habe kein Projekt. Und Sie sagen: Ich gebe dir trotzdem 50 Millionen, vielleicht machst du dann ein Projekt. Das ist wirklich Unsinn. Wir investieren doch nicht in etwas, wofür noch nicht einmal ein Projekt besteht! Was wir brauchen, ist eine rechtliche Grundlage für ein allfälliges künftiges Engagement der Schweiz in Italien rund um Domodossola - nicht mehr. Angenommen, Sie wollen verhandeln - wir müssen ja wieder einen Vertrag mit Bedingungen schliessen; wie würde das abgewickelt, wie könnte sich die Schweiz einbringen? - und legen Ihrem Nachbarn gegenüber schon von vornherein die Karten offen und sagen ihm: Ja, wir geben dir dann weitere 50 Millionen, es ist ganz klar, dass wir uns finanziell beteiligen. Stärken oder schwächen Sie so Ihre Verhandlungsposition? Ich weiss nicht, ob Sie schon einmal verhandelt haben, aber das ist wirklich gegen jede vernünftige Verhandlungstaktik.
Wenn Sie das später wollen und wir ein Projekt haben, das Projekt nötig ist und in welches Italien zu investieren beabsichtigt, dann braucht das - eine rechtliche Grundlage vorausgesetzt - ein halbes Jahr, und wir haben einen Beschluss. Das ist völlig unproblematisch. Deshalb bleibe ich dabei: Das hier ist primär eine Gotthard-Vorlage, und wir schaffen die Rechtsgrundlage für Investitionen in Italien. Wenn wir Investitionen rund um Domodossola einmal brauchen, kommen wir damit selbstverständlich ins Parlament, dann können Sie die entsprechenden Kredite sprechen. Wenn Sie das schon heute tun, dann weise ich darauf hin, dass diese 50 Millionen Franken im Bahninfrastrukturfonds nicht eingestellt sind. Wir haben die Kosten für die ganze 4-Meter-Korridor-Vorlage berechnet. Dann haben der Ständerat und Sie den Bahninfrastrukturfonds in einer ersten Tranche auf 6,4 Milliarden ausgeweitet. Alles, was Sie zusätzlich beschliessen und was über diesen künftigen Bahninfrastrukturfonds finanziert werden müsste, verdrängt somit andere Ausbauprojekte in der Schweiz. Ich wünsche Ihnen Glück, wenn dann angesichts all Ihrer regionalen Anliegen diese 50 Millionen Franken einzusparen sind. Diejenigen, die heute sagen, dass Domodossola wichtig ist, werden dann sagen: Aber nein, mein Halbstundentakt hier und mein Viertelstundentakt da müssen vorher kommen. Wenn Sie das Geld aber verpflichtet haben, dann ist es verpflichtet. Sie können dann nicht bei Step 1 und Step 2 sagen, dass wir die Dinge wieder kehren. Der Bundesrat muss dieses Geld, diese 50 Millionen Franken, reservieren, selbst wenn es für fünfzehn oder zwanzig Jahre reserviert bleibt; es ist eine Reservation im Bahninfrastrukturfonds, weil das Parlament das so gewollt hat.
Ich bitte Sie daher, auch finanzpolitisch und im Interesse des Bahninfrastrukturfonds zu überlegen, wo Sie Prioritäten setzen wollen. Überlegen Sie, ob Sie diese Gelder in der Schweiz verpflichten wollen oder ob Sie sie in Italien verpflichten wollen, obwohl dort noch nicht einmal im Ansatz ein Projekt vorliegt; das ist mein Anliegen. Es ist unbestritten, dass es dort einmal etwas brauchen wird, aber wir haben nichts, wir sind nicht zuständig. Es ist nichts als logisch, dass man von den italienischen Behörden erwartet, dass sie sich zuerst wenigstens einmal mit diesen Gedanken befassen. Das ist bis heute nicht der Fall gewesen.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Linie des Bundesrates zu folgen.