Engelberger Eduard · Nationalrat · 2001-10-02
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 3 Absätze 3 bis 5 die Mehrheit.
Wir gehen mit der Kommission einig, dass die Formel kurz und trotzdem aussagekräftig sein muss. So stellt sie in den Absätzen 4 und 5 ein klares Bekenntnis zur Verfassung und zur Rechtsordnung dar, welche die Grundordnung und die Grundwerte unseres Staates ausmachen. Jede Erweiterung der Eides- und Gelübdeformel mit zusätzlichen Aspekten aus der Präambel der Bundesverfassung könnte nie hinreichend vollständig sein, da es nicht möglich ist, alle wesentlichen Grundsätze der Bundesverfassung in einer mehr oder weniger langen Formel zu vereinen. Sie würde von vornherein unvollständig und dann vor allem vom Inhalt her nicht mehr für jedermann akzeptabel sein.
Dabei leite ich über zur Minderheit I, die die Streichung von Absatz 3 fordert: Die FDP-Fraktion ist sich darin einig, dass jener sich selber ausschliesst, der den Eid oder das Gelübde auf die Bundesverfassung und die Rechtsordnung gemäss Absätze 4 und 5, wie sie jetzt formuliert sind, aus einem Gewissenskonflikt heraus - sei er moralischer, philosophischer oder politischer Natur, wie es im Bericht der Kommission zur Minderheit I zu lesen ist - nicht leisten kann oder nicht leisten will. Auf jeden Fall kann man so im Ernst weder von einer Einschränkung des aktiven Wahlrechtes noch von der Verletzung eines demokratischen Prinzips sprechen, wie es wiederum im Bericht zur Begründung der Minderheit I heisst. Im Gegenteil, diese Formulierung in Absatz 3 schafft gegenüber der alten Regel eine klarere Rechtslage, nach welcher der Gewählte sein Mandat behalten konnte, es ihm aber verboten war, es auszuführen. Im neuen Gesetz gibt es den Verzicht. Er muss auf das Mandat verzichten. Dann kann gemäss Proporz jemand nachkommen oder eben eine Neuwahl stattfinden. Damit ist auch die Wählerschaft nicht ausgeschlossen, sondern in kurzer Zeit wieder im Parlament vertreten.
Für uns bleibt es eine Pflicht, den Eid oder das Gelübde zu leisten. Dies ist nach wie vor ein klares Bekenntnis zum Staat, zur Eidgenossenschaft und zu seinen Einrichtungen und nicht nur ein Brauch oder gar Folklore, wie es in der Begründung lautet.
Aus dieser Überlegung heraus beantrage ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, bei Artikel 3 überall der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag Teuscher abzulehnen.