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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-12-05

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-05

Wortprotokoll

Die Minderheit Hardegger beantragt Ihnen in Artikel 6a, das bisherige Recht zu ändern. Es geht darum, ob zukünftig neben der Festschreibung des höchstzulässigen Gewichts für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen - 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr - neu mit 18,75 Metern auch die Höchstlänge für Fahrzeugkombinationen festgeschrieben werden soll. Die Ergänzung von Artikel 6a soll verhindern, dass eine allfällige Zulassung von Gigalinern im EU-Raum dazu führt, dass diese auch in der Schweiz freie Fahrt erhalten.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, die Höchstlänge ins Strassenverkehrsgesetz aufzunehmen, weil in der EU-Richtlinie 96/53 die Breite und die Höhe bereits geregelt sind und der Bundesrat schon mehrmals erklärt hat, dass er Gigaliner ablehnt.

Der Entscheid in der Kommission fiel mit 11 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen äusserst knapp aus. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass kein Handlungsbedarf besteht, im Strassenverkehrsgesetz die Höchstlänge für Fahrzeugkombinationen festzuschreiben.