Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-05
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-05
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion verlangt mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung - dies in Verbindung mit der Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten. Zu diesen Abzugsmöglichkeiten gehören der Abzug der Schuldzinsen, der Unterhaltskosten, der Aufwendungen für den Denkmalschutz usw.
Die Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren umstritten. Wir haben diesen Vorstoss nach der Ablehnung der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht, die nur Rentnerinnen und Rentner von dieser Steuer befreien und ihnen ein Wahlrecht einräumen wollte. Eine solche Bevorteilung bestimmter Bevölkerungsgruppen lehnen wir Grünen ab. Auch die Stimmberechtigten sagten Nein. Die Diskussionen haben aber gezeigt, dass das Grundanliegen in vielen Parteien und auch in der Bevölkerung gut abgestützt ist. Für das Volksbegehren sprach sich eine respektable Minderheit der Bevölkerung aus.
Wichtige Gründe, die für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sprechen, sind zum einen, dass der Eigenmietwert von vielen als etwas Fiktives verstanden wird. Entsprechend wird seine Besteuerung als ungerechtfertigt empfunden. Zum andern animiert die heutige gesetzliche Regelung die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu, sich zu verschulden. Das ist ein falscher Anreiz. Laut OECD und Internationalem Währungsfonds führt der Abzug von Hypothekarzinsen zu hohen privaten Verschuldungen; das kann in Rezessionszeiten, aber auch dann, wenn die Zinsen wieder steigen, problematisch werden.
Die Schweizerische Nationalbank warnt seit Monaten vor einer Immobilienblase. Einer der wichtigsten Faktoren für deren Wachstum ist die Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen. Es ist zu erwarten, dass mit einem Systemwechsel die Schuldnerinnen und Schuldner die Finanzierungsstruktur ihrer Liegenschaften überprüfen und dass die Hypothekarschulden reduziert werden. Das würde die Krisenanfälligkeit vermindern und sich auf die Volkswirtschaft vorteilhaft auswirken.
Gegner der Initiative betonen, der Unterhalt der Liegenschaften würde bei einer Annahme des Vorstosses leiden. Wir räumen ein, dass sich das nicht in jedem Fall ausschliessen lässt. Aber gegen eine solche Entwicklung spricht, dass erstens ein kontinuierlicher Unterhalt im Interesse der Eigentümer ist, dass zweitens ein kontinuierlicher Unterhalt eine Frage der Selbstverantwortung ist und dass es drittens alternative Anreize gibt, die der befürchteten Entwicklung entgegenwirken, so etwa das Gebäudeprogramm oder die KEV.
Im Übrigen ist die Situation heute nicht zu vergleichen mit jener von 2007, als die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht wurde. Für die parlamentarische Initiative spricht, dass damit wichtige steuerrechtliche Vereinfachungen verbunden sind: Insbesondere wäre dann Schluss mit all den Schätzungen, und es wäre Schluss mit diversen komplizierenden Abzügen.
In der Diskussion über die Besteuerung des Eigenmietwerts gilt es aber auch, die Steuersituation im Vergleich zu jener von Mieterinnen und Mietern anzuschauen. Wir Grünen unterstützen keine Lösung, die einseitig selbstnutzende Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bevorteilt. Die Verhältnisse zwischen Mietern und Wohneigentümern müssen fair sein. Unsere parlamentarische Initiative würde dieses Verhältnis ausgeglichener machen. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband hat sich ausdrücklich hinter eine Lösung gestellt, wie wir sie hier vorschlagen.
Gegen die Initiative wird vorgebracht, sie widerspreche der verfassungsmässigen Verpflichtung zur Förderung des Wohneigentums. Da ist zu beachten, dass diese Förderung auch Kehrseiten hat: Eigentum bindet, was in der Arbeitswelt der Forderung nach Flexibilität der Arbeitskräfte widersprechen kann. Anzuführen ist auch, dass es andere Instrumente der Eigentumsförderung gibt; ich erinnere an die Möglichkeiten der Förderung via berufliche Vorsorgegelder, aber auch an die Möglichkeiten, die das Wohnraumförderungsgesetz bietet.
Zum Abschluss noch ein Wort zur Frage, ob die parlamentarische Initiative nicht zu streng und zu starr sei. Orientiert man sich am Wortlaut, kann dieser Anschein entstehen. Alle hier wissen jedoch, dass mit dem Ja zur Initiative der Gesetzgebungsprozess erst beginnt. Dazu würde z. B. auch eine Lösung für die steuerliche Erfassung von Zweitwohnungen gehören.
Wir Grünen sagen, dass uns der hier vorgeschlagene Weg der liebste wäre. Wir treten nicht mit einem Kompromiss an, aber wir verschliessen uns einem solchen auch nicht. Zu denken ist zum Beispiel an Ersterwerber. Nach früheren Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wäre der Steuerertrag mit einem Systemwechsel höher. Bestätigt sich das, bestünde auch schon der finanzpolitische Spielraum zur Finanzierung. Der Bundesrat ist im Begriff, die Datengrundlagen zu verbessern, sodass die Beratungen auf einer aktualisierten und konsolidierten Basis geführt werden können. Ziel des Vorstosses ist nicht die Erhöhung des Steuerertrages, sondern eine breit akzeptierte, gute Lösung. Und noch einmal: Wir sind gesprächsbereit.