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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2013-12-05

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-05

Wortprotokoll

Am 29. September 2011 hat das Parlament den Armeebericht zur Kenntnis genommen und den Bundesrat dabei mit der Weiterentwicklung der Armee und der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen beauftragt. Das Parlament legte dabei unter anderem die folgenden Eckwerte fest: Die Armee verfügt zur Erfüllung ihrer Aufträge über einen Sollbestand von 100 000 Angehörigen. Die Finanzierung soll bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken die Einhaltung dieser Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge sicherstellen.

Am 25. April 2012 fasste der Bundesrat nach einer Aussprache den Beschluss, ein Armeemodell mit 100 000 Armeeangehörigen zu verfolgen und entgegen dem Beschluss des Parlamentes den Ausgabenplafond für die Armee auf insgesamt 4,7 Milliarden Franken festzulegen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Zuwendungen von 300 Millionen Franken in den Gripen-Fonds würden für die Finanzierung der Armee, d. h. für die Deckung der Ausrüstungslücken, die Instandhaltung von Immobilien sowie den allgemeinen Betrieb und Unterhalt, jährlich 4,4 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Bereits im September 2011, als bei der Kenntnisnahme des Armeeberichtes die Eckwerte festgelegt wurden, stand fest, dass die Armee ihre Ausgaben von den damals ausgewiesenen 5,4 Milliarden auf 5 Milliarden Franken reduzieren müsse. Diese Sparvorgaben sind in Umsetzung.

Der Nationalrat als Erstrat hat die vorliegende Motion am 21. März 2013 mit 99 zu 66 Stimmen angenommen. Am 18. September 2013 beschloss der Ständerat gemäss Antrag seiner Kommission mit 26 zu 16 Stimmen, die Motion mit einer Abänderung anzunehmen.

Die Motion erhielt neu den folgenden Wortlaut: "Der Bundesrat wird beauftragt, für die Armee in den Jahren 2014 und 2015 eine Finanzierung von 4,7 Milliarden Franken vorzusehen. Ab 2016 soll der Finanzierungsrahmen auf 5,0 Milliarden Franken erhöht werden. Damit sollen die Departementsführung und die Armeespitze auf sicheren Planungsgrundlagen basieren können." Die zeitliche Anpassung wurde notwendig, weil in Anbetracht des fortgeschrittenen Budgetprozesses die Umsetzung sonst gar nicht mehr möglich war. Zudem sind die Planungshorizonte der Beschaffungen länger bemessen.

Die SiK-NR behandelte die Motion an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2013. Sie beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen deren Annahme in der abgeänderten Fassung des Ständerates. Die Mehrheit will Planungssicherheit für die Armee schaffen und die immer noch bestehenden gravierenden Ausrüstungslücken schliessen, was den aktiven Armeeangehörigen direkt zugutekommt. Zudem wird damit endlich das Verhältnis zwischen Betriebs- und Unterhaltskosten einerseits und Investitionskosten andererseits verbessert. Auch das ist für die langfristige Planung der Armee wichtig.

Die Minderheit unterstützt den Antrag des Bundesrates und vertritt die Meinung, dass die bestehenden Bedürfnisse mit dem vom Bundesrat vorgesehenen Plafond von 4,7 Milliarden Franken abgedeckt werden können.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der Motion in der abgeänderten Fassung des Ständerates zuzustimmen.