Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-12-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-04
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin sind wir der Meinung, dass wir dieses Gesetz nicht brauchen. Ich weiss beim besten Willen nicht, warum dieses Gesetz überhaupt nötig sein soll. Es braucht die Korrektur der zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien, eine Korrektur, die aufgrund ungenügender Leistung der Verwaltung und der Vorgänger von Herrn Bundesrat Berset nötig geworden ist. Das ist das einzige Problem. Jetzt kann man sich natürlich mit einem neuen Gesetz hinter dieser ungenügenden Leistung verstecken und sagen: "Wir müssen Gesetze machen." Aber nachdem das Krankenversicherungsgesetz seit fünfzehn Jahren in Kraft ist, ist es Ihnen noch relativ früh in den Sinn gekommen, dass dieses Gesetz nicht genügt. Das ist doch dummes Zeug! Hören wir auf mit solchen Scheinübungen!
Sehen Sie, die Formulierungen im bestehenden Gesetz genügen. Wir haben ein Kapitel "Organisation" mit einem Abschnitt "Versicherer", Artikel 11 bis 15. Es ist ein ganzer Teil, ich weiss nicht mehr genau, wie viele Artikel es sind. Der Bundesrat hat Vorschriften für die Aufsicht der Kassen zu erlassen, siehe Artikel 60 Absatz 6. Frau Kollegin Humbel hat diesen Absatz vorgelesen. Ja, ich meine, was wollen Sie noch? Man muss es nur umsetzen. Die Prämien sind durch den Bundesrat zu genehmigen, siehe Artikel 61 Absatz 5. Und Sie können weiss Gott keine Prämien in einer Prämienregion genehmigen, wenn Sie nicht die Solvenz in dieser Region angesehen haben. Das geht gar nicht, nicht wahr? Sie müssen das nicht neu hinschreiben, Sie müssen einfach die Arbeit richtig machen. Es ist leider so, dass der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung diese Arbeit, wie sie der Gesetzgeber eigentlich vorgeschrieben hat, nicht ausgeführt [PAGE 2005] hat. Das ist das einzige Problem, und das führt zum Ärger bei den obligatorisch Versicherten, die aufgrund der mangelnden Gesetzesänderung zu viel Prämien bezahlt haben. Das ist die Folge davon, und man muss diesem Ärger gegenüber Verständnis haben und versuchen, das Problem zu korrigieren, soweit es überhaupt möglich ist. Ganz gerecht wird es ja so oder so nicht gelingen.
Mit dieser Gesetzgebung wird einfach so getan, wie wenn die Grundlagen bisher nicht genügend gewesen wären. Sehr verehrte Damen und Herren: Ich glaube, dass man damit aufräumen muss. Wir sind der Meinung, dass man auf diese Veranstaltung nicht eintreten soll und sich auf die Rückvergütung der zu viel bezahlten Prämien konzentrieren soll.
Die Arbeit Ihrer Verwaltung, sehr verehrter Herr Bundesrat, muss korrigiert werden. Das ist klar. Es gibt noch andere Elemente, die ich aufzählen könnte. In diesem Gesetz steht zum Beispiel seit 1996, dass in den Spitälern Betriebsvergleiche gemacht werden müssen. Es wurde nichts gemacht, einfach nichts. Wenn ein Unternehmer die Gesetze so handhaben würde, wie das die Bundesverwaltung und der Bundesrat tun, würde er wahrscheinlich eingesperrt.
Das ist die Situation. Da kann ich nicht zurückhaltend sein. Ich bitte Sie zu entschuldigen, aber so geht es einfach nicht. Wir laufen Gefahr, dass die Gesetzgebung über die Spitalfinanzierung im gleichen Desaster endet, weil der Bundesrat und die Verwaltung voraussichtlich die Gesetzgebung nicht so umsetzen wollen, wie wir es vorgeschrieben haben. Auch da haben wir ein Problem, das auf uns zukommt, und ich hoffe, dass Sie, Herr Bundesrat, hier dann wenigstens frühzeitig Gegensteuer geben werden.
Ich bitte Sie, der Minderheit Frehner zu folgen und auf diesen Gesetzentwurf gar nicht erst einzutreten.