Flach Beat · Nationalrat · 2013-12-04
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-12-04
Wortprotokoll
Bis 1981 wurden in der Schweiz Menschen weggesperrt, ins Gefängnis gesteckt, ohne dass sie ein Verbrechen begangen hätten. Diesen Menschen ist ihre Zukunft verbaut worden; diese Menschen sind als "Zuchthüsler", als irgendwie nicht ganz richtig im Kopf oder auch als Leute, die offenbar für die Gesellschaft gefährlich sind, stigmatisiert worden. Wer die Schicksale dieser Menschen erforscht, ihnen zuhört, kann gar nicht anders als darüber erschüttert sein, was diesen Menschen in jungen Jahren vom Staat, der sie doch eigentlich hätte beschützen sollen, angetan wurde, ohne dass sie eine Möglichkeit hatten, sich dagegen zu wehren. Sie wurden weggesperrt, weil sie angeblich liederlich waren oder keinen Lebenswandel führten, der in der Gesellschaft anerkannt war.
Erschüttert war ich, als ich sah, was diesen Menschen verwehrt worden ist. Ich war aber auch froh, als ich mit einigen dieser Betroffenen sprechen konnte und gesehen habe, welche innere Grösse sie haben, was trotzdem aus ihnen geworden ist, wie sie sich entwickelt haben und mit welchem Mut sie das Unrecht, das ihnen angetan wurde, dann auch bekämpft haben.
Dieses Gesetz, das Ihnen nun vorliegt, ist nichts anderes als die aufrichtige Entschuldigung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegenüber diesen Menschen. Wir sagen ihnen: Jawohl, das war Unrecht, das war eine böse Tat des Staates, wo der Staat doch eigentlich hätte Gutes für euch machen sollen.
Das Gesetz enthält neben der Entschuldigung auch den Auftrag, das begangene Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten, hinter die verschlossenen Türen und unter die dicken Aktendeckel zu schauen, wie das alles abgelaufen ist - nicht nur für die Betroffenen, sondern selbstverständlich auch als Lehre für uns -, damit wir sehen, wie so etwas im Verborgenen und Stillen vor sich gehen kann. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass wir hier der Mehrheit der Kommission folgen und die notwendige Untersuchung in der notwendigen Breite machen, denn es geht nicht nur um die administrative Versorgung, sondern auch um eine Vielzahl anderer Massnahmen bis hin zur Sterilisation und Ähnlichem, die im selben Zuge beschlossen und verfügt wurden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung soll auch diese dunklen Kapitel beleuchten können.
Weiter beinhaltet das Gesetz ein Akteneinsichtsrecht für die Betroffenen. Das ist ganz wichtig für die persönliche Aufarbeitung des erlittenen Unrechts, um sehen zu können, wie das damals gelaufen ist. Viele dieser Menschen wissen heute noch nicht, warum sie eigentlich in diese Mühle hineingeraten sind.
Letztlich enthält das Gesetz keine Verpflichtung des Bundes für eine Zahlung bezüglich des erlittenen Schadens. Ich bin aber persönlich der Meinung, dass hier sehr wohl ein Schaden entstanden ist, nicht per se vom Bund verursacht, aber der Bund, die Eidgenossenschaft, hätte schon früher intervenieren sollen. Wir begrüssen es deshalb sehr, dass im Rahmen des runden Tisches, geführt von Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, das Gespräch gesucht wird, und zwar mit allen Beteiligten. Ich bin der Meinung, dass die Kantone, die Gemeinden, aber auch andere Organisationen bis hin zu denen, die davon profitierten, dass sie billige Arbeitskräfte hatten, in der Pflicht sind und diese Verantwortung wahrnehmen sollen, diese Entschuldigung mit aussprechen sollen und entsprechend auch versuchen müssen, dieses Unrecht letztlich auch finanziell etwas auszugleichen.
Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, auf dieses Gesetz einzutreten und den Antrag der Minderheit zu Artikel 5 abzulehnen. Ich möchte es auch nicht unterlassen, der Verwaltung ganz herzlich für die gute und speditive Arbeit zu danken, die sie mit diesem Gesetzentwurf geleistet hat, in einem wirklich sehr sensiblen Bereich, der auch rechtlich recht schwierig aufzuarbeiten ist.