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AB 150134

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Die Kommission hat einem Antrag auf Streichen des zweiten Satzes in Artikel 51 Absatz 1 zugestimmt; es reicht, wenn die gemeinsame Einrichtung die Höhe des Insolvenzfonds festlegt. Das ist heute schon so; es sind gegenwärtig 70 Millionen Franken darin. Würde sich diese Höhe nach den Risiken, die mit dem Insolvenzfonds abgedeckt werden müssen, richten, so müsste man Unmengen Geld, zirka zwei bis drei Milliarden, hineintun. Das sind Prämiengelder der Versicherten.

Es ist allen klar, dass im Bedarfsfall zusätzliche Gelder eingeschossen werden müssen. Bei der Insolvenz einer sehr grossen Kasse - was aber ein unwahrscheinlicher Fall ist -, [PAGE 215] müsste vermutlich vorübergehend der Bund einspringen. Die Kommission bevorzugt aber ein Konzept für solche ausserordentlichen Fälle und verzichtet auf einen zwingenden Gesetzestext, der Prämiengelder auf Vorrat fordert.