Stöckli Hans · Ständerat · 2013-03-18
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Ich kann es nach den zutreffenden Äusserungen unseres lieben Kollegen Janiak sehr kurz machen: Auch wenn diese Motion angenommen würde, änderte das nichts an Artikel 97 unseres Parlamentsgesetzes. Das heisst, es wäre eine rein politische Willenskundgebung, eine Einladung, die der Bundesrat aber nicht annähme. Der Bundesrat hat das Recht, gestützt auf Artikel 97 Absatz 3 [PAGE 220] des Parlamentsgesetzes, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Er hat am 10. Oktober letzten Jahres, lange bevor der Vorstoss eingereicht wurde, den entsprechenden Entscheid gefällt, dass er eben einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten will. Er hat den Weg eingeschlagen, ohne Verzug. Er wird in der Lage sein, die Frist von 18 Monaten einzuhalten, und daran wird auch eine allfällige Annahme der Motion Schwaller nichts ändern. Dementsprechend wäre es wahrscheinlich klüger, sie zurückzuziehen oder sie dann zumindest abzulehnen.
Es gibt dann aber auch noch einen inhaltlichen Aspekt, und da teile ich die Auffassung von Kollege Schwaller nicht. Die Initiative wurde mit grosser Unterschriftenzahl nach kurzer Zeit eingereicht. Das heisst, es besteht ein Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat diesen Handlungsbedarf definiert. Sie können bei der materiellen Beurteilung, sobald das Geschäft vorliegt, Ihre entsprechenden Anträge stellen. Aber die Diskussion betreffend einen indirekten Gegenvorschlag zu verweigern würde nicht nur wahrscheinlich, sondern tatsächlich der Problematik nicht gerecht werden.
Dementsprechend ersuche ich Sie, diese Motion abzulehnen.