Lexipedia

Minder Thomas · Ständerat · 2014-06-19

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19

Wortprotokoll

Die intendierte Unterstellung auch von Firmen unter die Pflicht zur Entrichtung von Fernsehgebühren ist absurd. Der Daseinszweck von Unternehmen ist nicht jener, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitstag mit Fernsehkonsum verbringen. Selbst wenn da und dort mit einem Ohr dem Radioprogramm gelauscht wird, haben mit dem Universalregime bereits alle natürlichen Personen ihren Beitrag bezahlt, wodurch sie sozusagen mittels einer TV-Flatrate ermächtigt sind, Radio und Fernsehen zu konsumieren, so lange und so viel sie wollen.

Die Vorlage widerspricht dem Verursacherprinzip. Die Fernsehkonsumenten sind stets Privatpersonen. Denn selbst wenn sie während der Arbeit fernsehen sollten, würden sie offensichtlich nicht gleichzeitig arbeiten. Nie und nimmer würde eine Firma es akzeptieren, dass ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit fernsehen. Dass die Firma dafür noch Abgaben entrichten soll, widerspricht jeglicher Logik. Denn von wenigen Branchen abgesehen, vielleicht Medienunternehmen und Schulen, wird während der Arbeitszeit nicht ferngesehen. Ein Abgabezwang für alle Unternehmen ist daher völlig verfehlt. Zwar ist ein Mindestumsatz je Firma vorgesehen, doch bei 500 000 Franken sind auch die meisten Kleinstunternehmen mit eingeschlossen. Zudem ist zu unterstreichen - vielleicht ist das ein neues Argument -, dass schon heute viele Firmen gewisse TV-Portale und Youtube sperren, damit ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht fernsehen.

Nur zu gerne wird das Hohelied auf die KMU als Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft und auf ihre Entlastung von Bürokratie angestimmt. Fast im Dauerchor wird gemahnt, zu den KMU Sorge zu tragen. Für mich als KMU-Inhaber ist es jedoch wirklich beängstigend zu spüren, wie wenig wir zu den KMU Sorge tragen. Diese Vorlage ist ein weiterer Beweis dafür. Das vorgeschlagene System ist gerade für [PAGE 654] Kleinstunternehmen unfair, da der Firmenbesitzer - das ist meine Position in meiner Unternehmung - doppelt zur Kasse gebeten wird: sowohl als natürliche wie auch als juristische Person. Klipp und klar steht fest, dass derjenige die KMU mit einer neuen Gebühr schröpft, der dieser Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, zustimmt. Das sieht übrigens auch der heutige "Blick" mit seiner Story auf der Titelseite so - und der "Blick" ist ja weiss Gott kein KMU-freundliches Blatt. Er errechnet fünfmal höhere Kosten für Firmen als heute. Wenn ich sehe, was es heute braucht, damit sich ein KMU, insbesondere ein produzierender Betrieb, im internationalen Markt behaupten kann, dann ist mir klar, dass neue Gebühren, gleich welcher Art - ich nenne sie jetzt Gebühren, Herr Theiler, nicht Steuern -, insbesondere aber eine neue Fernsehgebühr, für Firmen ziemlich das Dümmste sind.

Irgendjemand müsste jährlich kontrollieren, überwachen, updaten und schliesslich entscheiden, welche Firma unter oder über dieser Umsatzschwelle von 500 000 Franken steht. Mit anderen Worten: Sowohl bei den KMU wie auch bei der Billag würden hohe administrative Kosten anfallen. Bei rund 300 000 KMU in der Schweiz wäre wohl die Hälfte der Firmen von dieser Gebühr betroffen. Zudem wäre eine Umsatzschwelle, wie sie vorgesehen ist, reine Willkür. Firmen mit einem Fernseher könnten sich zum Beispiel selbst bei der Billag melden. Zu Recht hat schon heute der Gewerbeverband seine Bereitschaft bekanntgegeben, das Referendum zu ergreifen.

Ein weiterer Punkt in dieser Vorlage, welcher mich gewaltig stört, ist die Tatsache, dass die SRG, bedingt durch die starke Zuwanderung in die Schweiz, Millionen verdient. Wohlverstanden, ohne auch nur einen einzigen Marketing- oder Kostenfranken aufwerfen zu müssen, spült die jährliche Nettozuwanderung von 70 000 bis 80 000 Personen Millionen in die SRG- bzw. Billag-Kasse. Bei einem Mittelwert von 2,2 Personen pro Haushalt sind das jährlich um die 16 Millionen Franken. Allein die Billag kassiert mit ihren etwa 280 Mitarbeitern 49 Millionen Franken jährlich. Das sind sage und schreibe 175 000 Franken Subventionen pro Mitarbeiterplatz.

Dies sind die Gründe, warum ich zwar für Eintreten bin, jedoch den Rückweisungsantrag Altherr unterstütze.