Föhn Peter · Ständerat · 2014-06-19
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, Herr Theiler, ob das Schachspiel von Herrn Altherr im Fernsehen übertragen wurde; ich jedenfalls habe es nicht gesehen. Aber ich schaue auch sehr, sehr wenig fern. Doch Herr Altherr sticht hier und heute in ein Wespennest, einerseits mit dem Rückweisungsantrag und den damit verbundenen Aufträgen betreffend den Service public, wie dies die Kommission mit ihrem Postulat auch verlangt. Andererseits tut er es mit seinem Antrag bei Artikel 36 betreffend die Rechnungslegung.
Nicht nur Herr Altherr ist unzufrieden. Die heutigen Billag-Gebühren und deren Inkasso lösen vielerorts Kopfschütteln aus. Nicht besser würde es mit der neuen Gesetzgebung. Ich meine, das Unverständnis würde ganz im Gegenteil noch ausgeprägter. Einerseits wechseln wir von einer Gebühr zu Abgaben bzw. Steuern für alle Privathaushalte. Andererseits wird das Gewerbe vermehrt zur Kasse gebeten, ebenfalls als unabdingbare Abgabe, eben auch Steuer genannt.
Weshalb stimme ich nun dem Antrag Altherr zu? Der Antragsteller hat selbst gesagt, dass bei einer Rückweisung und Klärung bzw. Erfüllung seiner Forderungen zwei, drei Jahre ins Land ziehen könnten. Politisch ist einiges in dieser Hinsicht im Tun, das heisst im Fluss oder zumindest in Bewegung. Wir sollten diese Hausaufgaben intern machen und erst dann das Radio- und Fernsehgesetz neu fassen.
Einige haben sich jetzt schon zu Artikel 68 betreffend Gebühren für die Unternehmen geäussert. Dazu muss ich einfach sagen, dass all jene, welche aktiv im Berufsleben stehen, mit Bestimmtheit viel weniger fernsehen und auch wesentlich weniger Radio hören als Nichtberufstätige. So ist es doch nicht rechtens, dass gerade die Berufstätigen respektive die Arbeitgeber vermehrt zur Kasse gebeten werden. Auch Arbeitgeber bezahlen ihre Gebühren bereits als Private.
Über alles gesehen, führen wir mit dieser neuen Gesetzgebung nichts anderes ein als neue Steuern, welche unabhängig vom Bezug von Leistungen bezahlt werden müssen. Diese neuen Steuern müssten dann auch als Teil der Staatsquote ausgewiesen werden.
So bitte ich Sie, dem Antrag Altherr auf Rückweisung zuzustimmen.