Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19
Wortprotokoll
Die Diskussion, die Sie hier führen, ist sicher berechtigt. Es geht um die Frage, wie viel von diesem Gesamtertrag an die privaten Veranstalter gehen soll. Wir hatten hier ja in den letzten Jahren doch eine recht beträchtliche Entwicklung. Vor der Totalrevision des RTVG, also vor 2008, waren die Gebühren zugunsten der Privaten bei noch etwa 14 Millionen Franken. Seit 2008 sind es über 50 Millionen Franken, aktuell etwa 54 Millionen Franken. Unser Ansatz war, das eigentlich zu erhalten, und im Moment ist das Ziel, eine haushaltneutrale Situation zu erreichen. Wenn in den nächsten Jahren aber mehr Haushalte abgabepflichtig würden, dann würde auch der Gesamtertrag ansteigen, und dann wären die anteilsmässigen Beträge natürlich auch höher. Wir würden dann eher einen Weg wählen, die Gebühren anzupassen. Man kann natürlich aber auch mehr Geld verteilen; das ist dann eine zweite Frage.
Wenn man hier jetzt der Mehrheit Ihrer Kommission folge, würde das zugunsten der privaten Veranstalter etwa 67 bis 68 Millionen Franken ausmachen; es wäre also doch nochmals ein beträchtlicher Schritt. Wenn man der Minderheit folgt, dann sind es rund 14 Millionen Franken mehr, dann sind wir bei 81 Millionen Franken. Ich denke, dass niemand von den Privaten Nein sagen wird, wenn man hier die Variante der Minderheit wählt. Meines Erachtens ist die Variante der Mehrheit gegenüber der heutigen Gebührensituation und den heutigen Erträgen für die privaten Veranstalter doch nochmals ein erheblicher Goodwill. Wir haben heute sehr viele gute private Veranstalter, die auch einen guten Service public machen, zwar nicht alle gleich gut, aber das ist ja auch kontrolliert. Wenn wir hier die privaten Veranstalter unterstützen, so trägt das auch zur Vielfalt der Meinungsbildung und zur Medienvielfalt bei. Es ist allerdings auch selbstverständlich, dass dies im Gegenzug zu einer Leistung erfolgt.
Hier haben Sie also die ganze Wahlfreiheit. Mir ist es wichtig, dass man jetzt im Gesetz vor allem einmal die Spannbreite drin hat. Wenn Sie sich hier dem Nationalrat anschliessen, dem, was er gutgeheissen hat, dann hätten Sie eine Differenz bereinigt.