Föhn Peter · Ständerat · 2014-06-19
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19
Wortprotokoll
Zuerst noch einen kurzen Vorspann: Bei der Eintretensdebatte ist unsere geschätzte Frau Bundesrätin ziemlich energisch eingefahren; dazu will und muss ich jetzt schon etwas sagen. Frau Bundesrätin, der Föhn bezahlt heute schon Radio- und Fernsehgebühren im privaten Haushalt, aber auch im geschäftlichen Bereich. Die Frage ist einzig und allein, wie viel ich heute total bezahle und wie viel neu total als Abgabe einkassiert wird. Frau Bundesrätin, nicht die zusätzliche Gebühr für sich allein ist das Problem - wir Gewerbler haben ein Problem mit der Fülle von neuen Vorschriften, mit der Fülle von neuen Abgaben. Nochmals: Die Fülle von zusätzlichen Abgaben und Auflagen macht uns das Leben schwer. Diese Fülle von zusätzlichen Auflagen und Abgaben gefährdet letztendlich die Produzierenden des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Nun komme ich zum Minderheitsantrag zu Artikel 68: Die Erhebung der Abgabe ist gemäss revidiertem Gesetz im Grundsatz auf den Menschen, eine natürliche Person, bezogen. So gilt nicht das Vorhandensein eines Geräts als Entscheidungskriterium, sondern die Tatsache, ob ein Haushalt besteht. Der Natur der Sache entsprechend, können nur natürliche Personen Radio hören oder fernsehen, Unternehmen als juristische Personen können das nicht. Die Annahme, dass eine arbeitende Person mehr Sendungen konsumiert als eine nichtarbeitende, ist völlig unbegründet. Dass jedoch eine arbeitende Person, je nach Grösse des Arbeitgebers, eine zusätzliche Abgabe bezahlen muss, ist falsch und höchst ungerecht. Zudem ist zu bemerken, dass auch der Geschäftsinhaber bereits über seinen privaten Haushalt diese Abgabe leistet.
Mit der geforderten Abgabepflicht von Unternehmen wird somit eine zusätzliche, eine Doppelbesteuerung eingeführt. Ob diese angedachte doppelte Zahlungspflicht überhaupt unseren staatlichen Grundsätzen entspricht, ist aus Gerechtigkeitsgründen zu bezweifeln.
Eine Unternehmensabgabe widerspricht dem neuen System einer orts- und geräteunabhängigen Abgabe ohne Opting-out und ist deshalb grundsätzlich abzulehnen. Unternehmer wie auch Angestellte zahlen mit der Haushaltabgabe als Privatpersonen bereits eine Abgabe, mit der sie Radio und Fernsehen überall und auf unterschiedlichsten Geräten konsumieren können. Dazu muss auch der Arbeitsort gehören. Ansonsten könnten in einem nächsten Schritt auch die LKW, die Cars oder Privatautos besteuert werden. Wir schaffen hier ein Präjudiz, zumindest kehren wir uns vom angedachten Grundsatz des Gesetzes ab. Weiter schaffen wir mit dem Eintreiben der Unternehmensabgabe durch die Eidgenössische Steuerverwaltung eine zusätzliche Bürokratie.
Bei einer Streichung der Unternehmensabgabe bleiben die Haushaltabgaben in etwa gleich. Zudem würden Unternehmen und Eidgenössische Steuerverwaltung finanziell und administrativ stark entlastet. Nochmals: Aus der Natur der Sache können nur natürliche Personen Radio hören und fernsehen.
Deshalb bitte ich Sie dringendst, der Minderheit zu folgen.