Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-03-12
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Nachdem Sie jetzt auf dieses Geschäft eingetreten sind, gilt es, noch das Beste herauszuholen. Ich gebe mir Mühe, meine Minderheitsanträge so zu begründen, dass sie Chancen auf eine Mehrheit haben.
In Block 1 geht es im Wesentlichen um das Inkasso, um die Gebührenkompetenz, aber auch um die Gebührenhöhe. Mit Artikel 68 Absatz 2 fordere ich mit meiner Minderheit, dass die Gebühren künftig zusammen mit der Bundessteuer eingezogen werden, also nicht Teil der Bundessteuer sind, sondern dass das Inkasso gleichzeitig gemacht wird. Die Kommissionssprecher haben es gesagt: Wir haben in der Kommission verschiedene Vorschläge gesehen, wie man das finanzieren könnte. Wir haben sie geprüft: über die Mehrwertsteuer, über den Bundeshaushalt, über eine externe Inkassostelle. Dabei wurde immer gesagt, die Billag sei die günstigste Variante. Ich muss Ihnen sagen, eine Firma, die es ausschliesslich dafür gibt, um uns Rechnungen ins Haus zu schicken, und die dafür 50 Millionen Franken erhält, ist absolut unverhältnismässig. Es ist auch nicht richtig, eine externe Inkassostelle damit zu beauftragen, wenn etwas Service public, also quasi Staatsaufgabe, ist.
Ich habe an der letzten Sitzung gefragt, ob man mir auch sagen könne, was der Einzug via Bundessteuer kosten würde. Klar war das Argument sofort da: Es zahlen ja nicht alle Bundessteuern. Aber wissen Sie, die Vorrichtung gibt es trotzdem. Eine Steuerrechnung erhalten alle. Also kann man unkompliziert und einfach noch eine Rechnung beilegen, und diese kann dann auch bezahlt werden. Das ist doch wesentlich günstiger als die 50 Millionen Franken. Hierbei betrifft es auch nicht die Kantone, das habe ich eingesehen, obwohl ich zuerst Sympathien für diesen Antrag hatte. Es ist tatsächlich so, diese würden 17 Prozent des Gesamtertrages für sich behalten. Dieses Inkasso wäre teuer, das kommt natürlich für mich auch nicht infrage. Auf meine Frage, was denn mein Vorschlag genau kosten würde, hat das Bundesamt gesagt, dass man diese Variante gar nicht mitgerechnet habe und dies deshalb nicht sagen könne. Das ist erstens unseriös, und zweitens geht es meiner Ansicht nach vor allem darum, die Billag unter Heimatschutz zu stellen.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, das Inkasso künftig via Bundessteuer einzuziehen.
Verbunden damit ist Artikel 69d. Dort geht es darum, auf diese externe Erhebungsstelle zu verzichten. Die 50 Millionen Franken können wir also einsparen.
In Artikel 68 Absatz 3 geht es um Transparenz. Wie Sie wissen, müssen die Gebührenzahler heute die Gebühren einfach bezahlen, haben dazu aber nichts zu sagen. Es ist nicht klar, wofür dieses Geld verwendet wird, welcher Sender und welche Sparte - Information, Sport, Kultur, Unterhaltung usw. - wie viel kosten. Es ist eine absolute Blackbox. Bei Fragen nach mehr Transparenz hier im Rat wiegelt die Bundesrätin immer ab. Es wird gesagt, dass man alles im Griff habe, dass die SRG kostengünstig arbeite, dass alles bestens sei.
Das ist nicht in Ordnung. Es geht um Service public, das wird mit dieser Vorlage untermauert. Es wird gesagt, dass auch diejenigen diese Gebühren bzw. Steuern bezahlen sollen, die gar keinen Fernseher haben, weil auch sie von der Leistung der SRG für die direkte Demokratie profitieren. Wenn etwas Service public ist, dann ist es meiner Meinung nach das Mindeste, dass wir darüber in der eidgenössischen Steuerrechnung Transparenz herstellen.
In Artikel 68a geht es um die Gebührenkompetenz. Frau Bundesrätin Leuthard hat vorher gesagt, dass mein Vorstoss, wonach das Parlament in Zukunft die Gebührenhöhe festlegen soll, vom Parlament abgelehnt wurde. Der Nationalrat, also Sie, hatten dieser parlamentarischen Initiative 09.411 Folge gegeben, das wird immer vergessen; tatsächlich ist sie dann im Ständerat gescheitert. Wir sind die Volksvertreterinnen und Volksvertreter und vertreten in diesem Sinne auch die Gebührenzahler. Diese haben keine Stimme und können sich nicht wehren. Es ist deshalb das Mindeste, dass wir hier im Saal auch über diese Gebühren diskutieren. Das muss nicht jedes Jahr gemacht werden. Man kann z. B. alle vier Jahre traktandieren, dass wir eine Diskussion über die Leistung, über Aufwand und Ertrag führen. Aus diesem Grund ist es angebracht, dass wir künftig die Gebührenhöhe festlegen. Man kann das unkompliziert machen: Der Bundesrat kann dem Parlament eine Gebühr vorschlagen, und wir entscheiden dann.
Zu Artikel 68a Absatz 1 Buchstabe a: Hier ist geregelt, was genau mit den Gebühren finanziert wird. Hier steht: "Die Finanzierung der Programme der SRG und des übrigen publizistischen Angebots ..." Was ist mit diesem "übrigen publizistischen Angebot" gemeint? Damit ist mitunter das Internet gemeint. Beim Internet kann man nicht mehr argumentieren, es müsse über Gebühren finanziert sein. Im Internet gibt es Konkurrenz und Wettbewerb ohne Ende, in der Schweiz, aber auch im Ausland. Wir können überall auf der Welt unzählige News, Diskussionsforen usw. empfangen. Dass die SRG mit Gebühren ihre Internetportale finanziert und so direkt die privaten Anbieter konkurrenziert, ist nicht richtig.
Aus diesem Grund wollen wir mit meiner Minderheit die Finanzierung des Service public auf die Programme der SRG beschränken und das übrige publizistische Angebot streichen.
Bei Artikel 68a Absatz 1bis geht es um die Gebührenhöhe. Frau Bundesrätin Leuthard hat vorher ausgeführt, für die Privatpersonen würden die Gebühren in Zukunft etwas günstiger. Haben Sie aber einen konkreten Betrag gehört? Nein! SP-Bundesrat Moritz Leuenberger, ihr Vorgänger, hat einmal gesagt, mit dieser Revision des Radio- und Fernsehgesetzes würden die Gebühren um ungefähr 100 Franken sinken. Das ergäbe - Stand heute - eine Gebühr von 360 Franken. Ich habe diesen Vorschlag von Moritz Leuenberger aufgenommen, und Sie können über diesen Minderheitsantrag abstimmen.
Der Antrag hat auch mit der Gebührenkompetenz zu tun. Der Bundesrat entscheidet heute alleine, wie hoch die Gebühren sind. Die Gebühreneinnahmen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Kreis der Gebührenpflichtigen wurde immer grösser, indem beispielsweise Unternehmen doppelt besteuert werden. Es werden aber auch Leute zur Kasse gebeten, die vergessen haben, den Anschluss in ihrem alten Haushalt abzumelden, und im neuen Haushalt bereits Gebühren bezahlt haben. Sie mussten die Gebühren dann doppelt bezahlen, was doch wirklich nicht der Sinn sein kann. Es geht da einzig darum, die Gebührenkasse praller zu machen.
Sie haben das Referendum angesprochen. In der Tat wird es schwierig, ein Referendum zu lancieren und zu gewinnen. Ich habe das einmal als "Buebetrickli" des Bundesrates bezeichnet, und das stimmt schon. Die Gebühr könnte einmal 440 statt 460 Franken betragen. Das wissen wir heute nicht, das steht in den Sternen, und Frau Bundesrätin Leuthard wird Ihnen nachher nicht sagen, wie hoch oder tief diese Gebühr konkret ausfallen wird. So ist ein Referendum in der Tat schwierig. Es hat auch damit zu tun, dass vor allem die Unternehmen zur Kasse gebeten werden. Juristische Personen können aber gar nicht Radio hören und fernsehen. Auf der einen Seite treibt man also viel mehr an Gebühren ein, und auf der anderen Seite sagt man den Privaten: "Für euch sinkt die Gebühr." Sie sehen: Die Vorlage an sich ist ein grosses Problem. Im Übrigen haben wir die [PAGE 258] höchsten Radio- und Fernsehgebühren in Europa. Ich weiss, jetzt kommt das Argument, dass unser Land viersprachig ist. Es ist schon richtig, dass die Gebühren bei uns deshalb etwas höher sind. Aber sie sind eben auch darum so hoch, weil der Service public, der vermeintliche, immer mehr ausgeufert ist.
Ich möchte Sie also bitten, bei Artikel 68a Absatz 1bis für diese Gebühr einen Maximalbetrag von 360 Franken festzulegen.
In Artikel 69c geht es um die Kollektivhaushalte. Hier ist es mir ein Anliegen, dass auch Häftlinge ihre Gebühren selber bezahlen. Gefängnisse sollen künftig als Kollektivhaushalte gelten. Wie Sie wissen, geht es in unseren Gefängnissen - um nicht zu sagen: im internationalen Vergleich - eher luxuriös zu und her. Die Häftlinge haben einen eigenen Fernseher. Ich verstehe nicht, warum jeder in diesem Land diese Gebühren bezahlen muss, auch jene, die gar keinen Fernseher haben, die Häftlinge aber, die den ganzen Tag fast nichts zu tun haben, ausser fernzusehen, diese Gebühr nicht selber bezahlen sollen. Der Bundesrat hat hier ja einmal auf einen Vorstoss von mir geantwortet. Während wir alle 462 Franken an Gebühren bezahlen, erheben demnach ein Drittel der Kantone keine Radio- und TV-Empfangsgebühren in ihren Gefängnissen.
In zwei Dritteln der Kantone werden im Durchschnitt 89 Rappen verlangt; das sind die 324 Franken pro Jahr. Wieso sollen Häftlinge, die sonst schon auf unsere Kosten leben, nicht auch ihre Radio- und Fernsehgebühren selber bezahlen?
In Artikel 69e geht es um die Gewinne der Billag. Sie müssen wissen, dass die Billag pro Jahr zwischen 3 und 5 Millionen Franken Gewinn macht. Wir mussten mehrere Vorstösse unternehmen, bis wir diese Antwort vom Bundesrat erhielten. Selbst bei der Billag herrscht nämlich Intransparenz. Wie gesagt, die Billag existiert nur, um uns die Rechnungen ins Haus zu schicken. Es ist doch nicht in Ordnung, dass die Billag auf unsere Kosten zwischen 3 und 5 Millionen Franken Gewinn macht. In der Kommission wurde folgende Kritik laut: Wenn es ein externes Inkasso ist, dann muss das Unternehmen auch Gewinn machen können. Das stimmt, da haben Sie Recht. Aus diesem Grund ziehe ich den Antrag der Minderheit zu Artikel 69e Absatz 4 zurück.
Ich möchte Sie aber bitten, meinen Minderheitsantrag bei Artikel 109b Absatz 2 zu unterstützen. Hier geht es um die Übergangslösungen. Wussten Sie, dass der Vertrag mit der Billag Ende 2014 ausläuft? Die Billag wird einfach für zwei, drei Jahre, bis dieses neue Gesetz in Kraft ist, einen Auftrag haben. Sie wird dafür 50 Millionen Franken erhalten, und sie kann weiterhin zwischen 3 und 5 Millionen Franken Gewinn pro Jahr machen; das ist nicht in Ordnung. Ich bitte Sie, mindestens in dieser Zeit der Billag keinen Gewinn zu ermöglichen. Die Billag durfte in den letzten Jahren bereits Dutzende von Millionen Franken an Gewinn anhäufen - mit dem Segen des RTVG. Ich bin der Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass sie das auch während der Übergangsfrist tun kann.
Vielen Dank für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.