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Huber Annemarie · 2001-10-03

Huber Annemarie · Bern · 2001-10-03

Wortprotokoll

Hier geht es eigentlich um die Grundsatzfrage der Konsultation von Organen der Bundesversammlung, die allerdings in Artikel 150 Ihres Gesetzentwurfes geregelt werden soll. Wenn Sie es erlauben, werde ich auf die materiellen Gründe erst bei Artikel 150 zu sprechen kommen.

Zu Artikel 23 Absatz 3 nur so viel: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es in diesem Artikel um die Gesetzgebung geht und die Konsultation nicht dazu gehört. Deshalb beantragt er Ihnen, Absatz 3 zu streichen und die Regelung des gesamten Konsultationsrechtes in Artikel 150 vorzunehmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag auf Streichung dieses Artikels, der nach Ansicht des Bundesrates auch aus gesetzestechnischen Gründen nicht hierher gehört, zu folgen.