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AB 150316

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Zu den Anträgen der Minderheit Rickli Natalie bezüglich Nichteintreten bzw. Rückweisung äussere ich mich nicht nochmals. Doch zum Einzelantrag Grossen Jürg möchte ich doch noch etwas sagen.

Es geht hier um 1,3 Milliarden Franken. Diese einfach über den Bundeshaushalt laufen zu lassen, wenn man eine Finanzierungslösung hat, ist unverantwortlich. Wie finanzieren wir es dann? Es gibt zwei Möglichkeiten, die bereits besprochen worden sind:

1. Die Bundessteuer: Auf der einen Seite haben wir gehört, dass die Kantone 17 Prozent von diesen Beträgen erhalten. Auf der anderen Seite kam hier nicht zu Sprache, dass der Ertrag aus der direkten Bundessteuer um 8 Prozent erhöht werden müsste. Das würde heissen, dass wir bei den Steuerklassen die maximalen Steuersätze um 8 Prozent erhöhen müssten, was eine Verfassungsänderung nötig machen würde. Würden wir die maximalen Steuersätze nicht erhöhen, würde der Mittelstand die ganze Zeche zahlen müssen, angesichts dessen, dass ein Fünftel der Haushalte keine direkte Bundessteuer bezahlt.

2. Die Mehrwertsteuer: Es bräuchte eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte, um diesen Bereich zu finanzieren. Ob diese Mehrwertsteuererhöhung für unseren Wirtschaftsstandort Schweiz besser wäre als die Lösung, die wir hier haben, ist zu bezweifeln.

Das ist ausführlich diskutiert worden. Diese Zahlen haben wir denn auch in der Kommission erhalten. Aus diesen Gründen sagt die Kommissionsmehrheit klar Nein zu diesem Einzelantrag Grossen Jürg.

Wenn nun Kommissionskollege Grossen diese Vorlage als sehr schlecht bewertet, erstaunt mich das natürlich schon. Er war in der Kommission und hat es scheinbar verpasst, entsprechende Anträge einzureichen. Wenn er nun von einer neuen Abgabe für Unternehmen spricht, ist das schlichtweg falsch. Wir haben gehört, dass bereits heute über 100 000 Unternehmen in der Schweiz Empfangsgebühren bezahlen; die niedrigste Gebühr beläuft sich auf 612 Franken.

Noch zum letzten Punkt: Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die Abgabe für Haushalte um 15 Prozent auf etwa 400 Franken gesenkt werden. Die Kommissionsmehrheit befürwortet diese Entlastung der Haushalte selbstverständlich. Unsere Bundesrätin hat dies hervorragend ausgeführt, ich kann sie in diesem Punkt sicher nicht toppen.

So bitte ich Sie nochmals im Namen der Kommission, die Minderheitsanträge Rickli Natalie und den Einzelantrag Grossen Jürg abzulehnen. Damit machen wir den Weg frei für eine neue und zeitgemässe Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen.