preparatory:AB 150334
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen befürworten eine Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das bisherige System mit gerätegebundenen Abgaben nicht mehr den aktuellen technischen und gesellschaftlichen Bedürfnissen und Tatsachen entspricht. Es besteht also grundsätzlich Handlungsbedarf, weshalb wir auf die Vorlage eintreten. Gleichzeitig halten wir jedoch den aktuellen Stand der Vorlage für zu unausgereift, um heute eine Detailberatung vorzunehmen, weshalb wir sie zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückweisen wollen.
Lassen Sie mich zunächst auf einige positive Punkte der Vorlage eingehen: Ein neues, geräteunabhängiges System ohne Opting-out hat den Vorteil, dass die Abgrenzungsprobleme bezüglich multifunktionaler Geräte wegfallen, die Melde- und Abmeldepflicht entfallen, die schwierig durchzuführenden Kontrollen in Haushalten und Betrieben nicht mehr nötig sind und der Erhebungsaufwand dementsprechend kleiner wird. Es gibt also in der Vorlage Punkte, welche zu Verbesserungen führen, weil man sich damit den neuen gesellschaftlichen Realitäten anpasst.
Zudem sprechen auch grundsätzliche staatspolitische Überlegungen für einen Systemwechsel. Die SRG und die lokal-regionalen Sender mit Gebührenunterstützung erbringen mit ihren Programmen einen wichtigen Dienst an der Öffentlichkeit, einen Service public, zu welchem sie einen gesetzlichen und demokratisch abgestützten Auftrag haben. Sie sollen nämlich zur politischen Meinungsbildung, zum nationalen Zusammenhalt, zum Kulturleben und zur Bildung beitragen. Ein funktionierendes Rundfunksystem ist für die direkte Demokratie auch heute und in Zukunft von grosser Bedeutung und trägt wesentlich zu ihrer Funktionsfähigkeit bei. Die Programmveranstalter erfüllen somit eine wichtige öffentliche Aufgabe, und ihre Beiträge zur demokratischen Meinungsbildung und zur kulturellen Entfaltung kommen indirekt auch jenen Personen zugute, die nur selten ein schweizerisches Programm sehen oder hören.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns Grünliberale vertretbar, dass alle zur Finanzierung dieser Leistungen beitragen, jedoch nicht, wie mit der Unternehmensabgabe vorgesehen, doppelt und nicht über ein viel zu aufwendiges Inkassosystem durch eine private Unternehmung.
Dies führt mich zu den Kritikpunkten, aufgrund derer wir der vorliegenden Revisionslösung vom Bundesrat und der KVF sehr kritisch gegenüberstehen und sie an den Bundesrat zurückweisen wollen. Insbesondere folgende Punkte sind unseres Erachtens in der Vorlage ungenügend: Zunächst führt das System ohne Opting-out für Haushalte dazu, dass die Gebühr faktisch eine Steuer wird. Diese kann mit viel einfacheren Mitteln erhoben werden als über eine private bürokratische Inkassostelle, die jährlich fast 60 Millionen Franken kostet.
Um eine Frage vorwegzunehmen: Ja, mir ist bekannt, dass der Bundesrat eine Finanzierung über die direkte Bundessteuer ablehnt, weil dann angeblich 17 Prozent der Einnahmen bei den Kantonen bleiben müssten. Ich möchte aber klarstellen, dass mein Rückweisungsantrag kein Inkasso über die direkte Bundessteuer, sondern über den Bundeshaushalt allgemein verlangt. Damit werden bewusst verschiedene Möglichkeiten und Optionen offengelassen. Selbst bei der direkten Bundessteuer gäbe es Möglichkeiten, welche der Bundesrat leider gar nicht in Betracht gezogen hat. Wenn sich das Volumen der Bundessteuer wegen der neuen Finanzierung massiv vergrössern würde, ohne dass der Aufwand für die Kantone administrativ zunähme, wäre für uns eine Senkung des Kantonsanteils denkbar, und zwar auf einem Niveau, bei welchem die Einnahmen der Kantone gleich blieben. Weiter könnte auch ein Inkasso über den Bundeshaushalt die gewünschte Eigenständigkeit der SRG garantieren. Der Bundesrat hat selbst im zweiten Zusatzbericht vom 15. August 2013 zuhanden der Kommission vorgeschlagen, dass die notwendige Eigenständigkeit der SRG durch eine Zweckbindung des für Radio und Fernsehen vorgesehenen Ertrages in Form eines zweckgebundenen Spezialfonds garantiert wird.
Im Weiteren ist für uns Grünliberale nicht nachvollziehbar, wieso das Gewerbe eine Unternehmensabgabe leisten soll. Dies würde zu einer ungerechtfertigten Doppelbezahlung führen und wäre mit einer willkürlichen Umsatzgrenze und mit einer Verkomplizierung des Mehrwertsteuerinkassos verbunden. Mit dem neuen System soll doch angeblich jeder und jede orts- und geräteunabhängig die medialen Angebote konsumieren können. Wenn das so ist, dann muss das nicht nur im Zug und im Restaurant gelten, sondern auch am Arbeitsplatz. Der Entwurf des Bundesrates bedeutet in seiner Wirkung doch nichts anderes, als dass das Radiohören beim Joggen durch die Haushaltsabgabe abgedeckt ist, nicht aber das Radiohören für den Handwerker, der an seinem Arbeitsplatz das gleiche Programm hört. Für diesen Fall soll noch eine Unternehmensabgabe eingeführt werden.
Überall wird heute davon gesprochen, dass die Unternehmen und das Gewerbe entlastet werden müssen. Dieses Anliegen teile ich sehr. Statt einzelne Grossunternehmen mit Sonderregelungen zu privilegieren, haben wir hier für einmal die Möglichkeit, konkret für alle Schweizer Unternehmen etwas zu tun, auch und insbesondere für unsere zahlreichen KMU.
Die Unzufriedenheit mit der vorliegenden Lösung ist also weit verbreitet und äusserst vielschichtig; das haben mir die vielen Gespräche in den letzten Tagen deutlich gezeigt. Uns Grünliberalen ist es ein Anliegen, dass wir hier in Bern Gesetze machen, die vor dem Volk standhalten, wenn ein Referendum ergriffen wird. In dieser Beziehung haben wir im Parlament in letzter Zeit nicht immer gut gearbeitet - die Abstimmungen über Managed Care, die Vignette, die Abzocker-Initiative oder die Masseneinwanderungs-Initiative [PAGE 248] haben es deutlich gezeigt. Mit dieser Vorlage sollten wir es besser machen; mit der Rückweisung erhalten wir nochmals eine Möglichkeit dazu.
Wir Grünliberalen sind keine SRG-Abschaffer, weshalb wir auch die Mehrzahl der vielen SVP-Minderheitsanträge nicht unterstützen werden. Wir möchten uns einer Diskussion über den Service public nicht komplett verweigern und streben eine unbürokratische und möglichst gerechte Lösung an. Vor diesem Hintergrund wollen wir mit unserem Rückweisungsantrag dem Bundesrat nochmals eine Chance geben, einen mehrheitsfähigen Mittelweg zwischen den SRG-Kritikern bzw. SRG-Abschaffern und den Befürworten des Status quo zu finden.
Frau Bundesrätin, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber ich halte diese Gesetzesrevision in der vorliegenden Form für verunglückt. Zwar ist sie je nach Beratung möglicherweise ein wenig besser als die aktuelle Lösung, sie ist aber immer noch viel zu kompliziert, zu bürokratisch und deshalb von zu vielen Seiten angreifbar. Mein Rückweisungsantrag verlangt deshalb, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, dem Parlament eine neue Vorlage vorzulegen, die eine Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen über den Bundeshaushalt vorsieht. Sowohl der Bundesrat als auch die vorberatende Kommission sprechen sich für ein Inkasso ohne Opting-out aus. Vor diesem Hintergrund ist es unnötige Bürokratie, ein aufwendiges Inkasso an ein privates Unternehmen auszulagern und noch dazu die Eidgenössische Steuerverwaltung mit der aufwendigen Eintreibung der Unternehmensabgabe zu belasten.
Die einzige logische und effiziente Lösung ist ein unbürokratisches Verfahren über den Bundeshaushalt. Damit würde sich eine separate Inkassostelle erübrigen.
Ich fasse zusammen: Ich bitte Sie im Namen der GLP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Einzelantrages Grossen Jürg an den Bundesrat zurückzuweisen. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Rickli Natalie lehnen wir jedoch ab.
Sollte die Rückweisung keine Mehrheit finden, werden wir Grünliberalen eine gewerbefreundliche Linie fahren und die Unternehmensabgabe zur Streichung beantragen, weil wir kein Verständnis für eine doppelte Bezahlung für das Radio- und Fernsehprogramm haben.