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Amherd Viola · Nationalrat · 2014-03-12

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecher haben dargelegt, dass sich die Kommission intensiv mit der Revision des RTVG befasst hat. Dabei ging es vor allem um die Frage des Finanzierungsmodells sowie um Ausnahmen von der Gebührenpflicht, zusammengefasst unter dem Begriff "Opting-out". Diese zwei Fragen waren auch ausschlaggebend für den Nichteintretensantrag und die Rückweisungsanträge.

Mit der Kommissionsmehrheit ist die CVP/EVP-Fraktion der Überzeugung, dass es bei der Anknüpfung der Gebühr eine Änderung braucht. Heute ist die Gebührenpflicht an den Besitz eines Empfangsgerätes gebunden. Diese Regelung geht auf eine Zeit zurück, in der klar war, was ein Empfangsgerät war: nämlich ein Radio- oder Fernsehgerät. Seither hat es eine grosse technologische Entwicklung gegeben, welche es erlaubt, mit ganz verschiedenen Geräten auf Radio und Fernsehen zuzugreifen - Handy, i-Pad, Laptop, PC usw. Genau an diesem Punkt zeigt sich die Schwäche des heutigen Systems. Wer den "Tatort" - oder auch "Voice of Switzerland" - am konventionellen Fernsehgerät schaut, bezahlt eine Gebühr, wer dasselbe an seinem PC macht, bezahlt nichts. Das geht offensichtlich nicht auf, ist nicht begründbar.

Dies hat das Parlament bereits früher erkannt, und zwar im Jahre 2011, in welchem es die Motion 10.3014 der KVF-NR angenommen hat, welche eine geräteunabhängige Gebühr vorsah. Gestützt auf diesen Entscheid hat der Bundesrat den geforderten Systemwechsel nun in den vorliegenden Entwurf aufgenommen. Wegen der Änderung des Finanzierungsmodells, welche das Parlament selber verlangt hat, auf die Vorlage nicht einzutreten bzw. diese zurückzuweisen, käme einer Spitzkehre gleich, die an Inkonsequenz nicht zu überbieten wäre.

Eine Forderung der Minderheit geht dahin, dass vor dem Entscheid über den Wechsel des Finanzierungssystems eine Diskussion über den Service public beim Radio und beim Fernsehen geführt wird. Aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion kann und soll diese wichtige Debatte geführt werden - aber unabhängig von der vorliegenden Revision.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Wir werden Gelegenheit dazu haben, und zwar bei der Behandlung der Motion Leutenegger Filippo 11.3254, "Definition des Service public".

Auch dem zweiten Argument, das - über einen Einzelantrag - für eine Rückweisung angeführt wird und das besagt, eine Finanzierung über Steuern bzw. über den Bundeshaushalt sei die bessere Lösung, können wir nicht folgen. Der grösste Nachteil einer Finanzierung über Steuern liegt darin, dass die von der Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Programmveranstalter verletzt werden könnte. Über seine Budgetkompetenz könnte das Parlament Einfluss auf die Programmgestaltung ausüben. Dies trifft für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und auch für eine allfällige neue Mediensteuer zu. Damit würde eine potenzielle Verletzung von Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung in Kauf genommen, welcher die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen statuiert. Dies gilt im Übrigen auch für eine Finanzierung über den Bundeshaushalt.

Dazu kommt die Kostenfrage. Eine Finanzierung aus der direkten Bundessteuer wäre eine teure Lösung. Es ist gesagt worden: Der Bund bezahlt den Kantonen für das Inkasso der Bundessteuer 17 Prozent des erhobenen Steuerertrags. Das ist offensichtlich erheblich teurer, als die Arbeit, die heute die Billag leistet: Die Billag wird für das Inkasso mit weniger als 4,5 Prozent des Gebührenertrags entschädigt. Zusätzlich wäre die Erhebung via direkte Bundessteuer auch ein bürokratisches Monstrum: Die 26 Kantone haben verschiedene Inkassosysteme und verschiedene Informatiklösungen; der Koordinationsaufwand wäre nicht verantwortbar. Ebenso unbefriedigend wäre die Finanzierung über die Mehrwertsteuer, weil deren Einnahmen konjunkturabhängig sind und die Unternehmen somit keinerlei Planungssicherheit hätten.

Zusammenfassend betrachtet die CVP/EVP-Fraktion den Vorschlag des Bundesrates als gangbaren Weg, welcher der technologischen Entwicklung bei den Empfangsgeräten in den vergangenen und künftigen Jahren Rechnung trägt und der geeignet ist, den von der Verfassung verlangten Service public in Radio und Fernsehen auch in Zukunft auf eine solide Finanzierungsbasis zu stellen. Zur Gebührenpflicht sämtlicher Haushalte und zur Forderung nach einer Befreiung unter bestimmten Bedingungen, einem Opting-out, werde ich in der Detailberatung Stellung nehmen.

Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und beide Rückweisungsanträge abzulehnen.

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