Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2014-03-12
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Wir beraten heute die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Dabei ist es wichtig zu verstehen, warum, weshalb, in welchem Umfeld und unter welchen Rahmenbedingungen wir diese Revision diskutieren. Dazu drei Schwerpunkte:
Die Medienwelt befindet sich in einem radikalen und rasanten Wandel, bei welchem kaum ein Stein auf dem anderen bleibt. Wir befinden uns medial wohl in der grössten Revolution seit der Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg. Die Stichworte dazu sind bekannt: Digitalisierung und Internet, ein ungeheures Tempo und eine noch nie dagewesene Dynamik in der technologischen Entwicklung. Zum ersten Mal in der Geschichte verschmelzen Text, Bild und Ton miteinander, erzeugen neue Inhaltsformen, und diese können je länger, je mehr völlig unkompliziert ausgetauscht, geteilt und nahezu überall abgerufen und genutzt werden. So sieht die neue Medienwelt aus. So erstaunt es nicht, dass immer mehr Menschen all die visuellen Inhalte oder eben Sendungen nicht mehr nur am Radio und im Fernsehen, sondern zunehmend auch via Internet nutzen. [PAGE 250]
Bei der RTVG-Revision geht es im Kern genau darum, nämlich um den Wechsel von einer Apparategebühr hin zu einer pauschalen Gebühr für audiovisuelle Inhalte, welche von der SRG und den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern produziert werden. In jedem Haushalt - selbst wenn er kein Radio oder Fernsehgerät hat - finden sich Computer, Laptop, i-Pad oder Smartphone, mit denen sich die Sendungen empfangen lassen. Heute verfügt jeder Haushalt durchschnittlich über vier Geräte, mit denen man ins Internet gelangen und damit auch Fernseh- und Radiosendungen empfangen kann.
Der Breitbandversorgungsgrad liegt in der Schweiz über 95 Prozent. So haben praktisch alle Haushalte die Möglichkeit, Medienangebote auch auf diesem Weg zu konsumieren. Die Nutzung durch jeden einzelnen Haushalt ist nicht messbar. Somit handelt es sich eben bei der neuen Gebühr um eine Pauschalabgabe und nicht um eine Mediensteuer. Eine pauschale Mediengebühr ist zeitgemäss, weil sie den veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung trägt. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen Sendungen nicht mehr nur dann schauen, wenn sie live ausgestrahlt werden, sondern vor allem dann, wenn sie Zeit und Lust dazu haben. Es gilt also das Motto: Alles überall, jederzeit und ortsunabhängig.
Für die SP ist es wichtig, dass die künftige Finanzierung des audiovisuellen Service public über eine Gebühr und nicht über eine Steuer erfolgt, und zwar aus folgendem Grund: Eine Steuer bringt Staatsnähe statt Staatsferne. Für unabhängigen Journalismus ist Staatsnähe unerwünscht. Es ist gerade der Vorzug der Schweiz, publizistisch und unternehmerisch gesehen einen staatsfernen Service public zu haben. Es gibt Länder, in denen sich Programmmacher vor parlamentarischen Kommissionen rechtfertigen müssen. Das entspricht uns Schweizerinnen und Schweizern nicht. Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen ist auch in der Verfassung verankert. Je stärker die Finanzierung des Service public aus dem Tagesgeschäft herausgehalten wird, desto besser ist das für dessen Unabhängigkeit. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verständlich, dass ausgerechnet jene Kreise, die immer von Staatsmedien reden, die Medien via Steuerfinanzierung näher an den Staat rücken wollen. Wenn die Finanzierung des Service public Gegenstand der jährlichen Budgetdiskussion im Parlament würde, wäre das ein schwerer Eingriff in die Unabhängigkeit der Medienhäuser und mit grosser Planungsunsicherheit für sie verbunden. Im schlechtesten Fall würden die Service-public-Anbieter sogar erpressbar.
Audiovisuelle Produktion ist enorm teuer. Besonders in kleinräumigen Märkten, die dazu noch von grösseren Ländern mit denselben Sprachen umrahmt sind, lässt sich audiovisuelle Produktion nicht kostendeckend am Markt refinanzieren. Deshalb ist es für das neue Modell zentral, dass alle sich an der Finanzierung beteiligen. Kleine Staaten mit weniger Gebührenzahler, als sie zum Beispiel unser Nachbar Deutschland hat, sind auf die Mitfinanzierung durch Wirtschaft und Werbung angewiesen. Das gilt auch für die Schweiz, damit sie auch weiterhin Programme in allen vier Sprachen publizieren kann. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Systemwechsel zuzustimmen, wie ihn diese Revision des RTVG will. Es ist ein Schritt zu einer nachhaltigen Finanzierung des Service public im digitalen Zeitalter.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.