Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2014-03-12
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Brauchen wir ein Opting-out für Haushalte und Unternehmen? Ist eine solche Lösung durchführbar und notwendig? Diese Fragen stellen sich beim Block 2, den wir nun behandeln. Tatsache ist, dass weniger als 1 Prozent der Haushalte in der Schweiz weder über ein Radio- noch über ein Fernsehgerät verfügen. Gemäss den Umfragen der Mediapulse AG geht man davon aus, dass etwa 99,4 Prozent der Haushalte eine Ausstattung haben, mit der sie Radio- oder Fernsehprogramme empfangen können. Man müsste auch davon ausgehen - da kann ich an das Votum meines Vorredners anknüpfen -, dass im Rahmen eines Opting-out rund 20 000 zusätzliche Haushalte zu Recht von der Abgabe befreit würden.
Nun muss man die Sache aber zu Ende denken: Es wurde angenommen, dass ebenso viele Haushalte in einer Selbstdeklaration angeben würden, sie hätten gar keine solchen Geräte, und dass ein grosser Kontrollaufwand nötig wäre, um festzustellen, ob in diesen Haushalten wirklich keine solchen Geräte stehen. Gemäss den Angaben, die wir in der Kommission erhalten haben, müsste man davon ausgehen, dass bei einer Abgabe in der Höhe von 400 Franken der Ertragsausfall 16 Millionen Franken betrüge.
Bezüglich der Unternehmen bestehen keine Erhebungen, was die heutigen Empfangsgeräte betrifft. Es darf allerdings angenommen werden, dass heute kaum mehr Unternehmen existieren, die nicht zumindest über einen Computer mit Internetanschluss oder einen Firmenwagen mit Autoradio verfügen. Solche Unternehmen dürften sich zudem vor allem unter jenen Kleinbetrieben mit weniger als 500 000 Franken Jahresumsatz befinden, welche im vorgeschlagenen System ohnehin von der Abgabe befreit sind. Unter den rund 140 000 abgabepflichtigen Unternehmen dürften daher maximal 1000 die Voraussetzungen für eine Abgabebefreiung erfüllen. Wie bei den Haushalten ist auch bei den Unternehmen mit Gesuchen um eine Abgabebefreiung durch dazu effektiv nicht Berechtigte zu rechnen, deren Befreiung erst als Folge einer Kontrolle rückgängig gemacht werden könnte.
In der Kommission haben wir erfahren, dass für die Erhebung der Unternehmensabgabe etwa neunzehn zusätzliche Stellen notwendig wären, was mit rund 1,9 Millionen Franken zu Buche schlagen würde. Das Bundesamt würde für die Kontrolle und für juristische Mitarbeitende rund fünf zusätzliche Stellen benötigen, was pro Jahr auch rund 800 000 Franken ausmachen würde. Bei einem Opting-out müsste man also mit grossem Aufwand kontrollieren. Man müsste zum Beispiel kontrollieren, ob die betreffenden Personen ein Smartphone haben oder nicht. Da stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit.
Wenn die Kontrolle aus technischen Gründen immer schwieriger wird, ist vermutlich auch die Barriere tiefer, ein Opting-out zu beantragen. Damit müssten die ehrlichen Nutzerinnen und Nutzer mehr bezahlen. Wäre bei einem Opting-out der tatsächliche Konsum Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht und somit ein freiwilliger Programmverzicht, würde die Kontrolle noch schwieriger. Eine Überprüfung könnte nur mit Überwachungsmassnahmen geschehen, welche aus Datenschutzgründen problematisch oder sogar unzulässig wären. Von den Betrieben - dazu gehören auch die Hotels - sollen jene befreit werden, bei denen die Gebührenerhebung zu einer unzumutbaren Doppelbelastung führen würde. Gemeint sind vor allem Familienbetriebe. Vorgeschlagen ist, wie bereits erwähnt, dass eine Umsatzlimite von 500 000 Franken massgeblich sein soll. Das würde dazu führen, dass insgesamt 70 Prozent der Betriebe befreit würden. Tatsache ist, dass die Betriebe ja auch heute schon gebührenpflichtig sind, wenn sie Empfangsgeräte haben. Es existiert also heute keine Befreiung. Tatsache ist aber auch, dass die Betriebe heute zu wenig Gebühren bezahlen. Das ist eine Frage der fehlenden Durchsetzung durch die Billag. Mit dem Systemwechsel auf rund 400 Franken würden dann eben auch die Unternehmen besser fahren, welche ihre Gebühren bisher ehrlich bezahlt haben.
Wir diskutieren heute in diversen Minderheitsanträgen, welche Möglichkeiten uns durch eine Opting-out-Lösung gegeben sind. Tatsache ist, wenn wir einem Opting-out zustimmen, dann gehört auch die Kontrolle dazu. Da stellt sich für mich wirklich die Frage: Wollen wir, dass das Bakom zusätzlich unsere Räumlichkeiten zu Hause betritt, um zu überprüfen, ob wir wirklich keine Geräte haben, mit denen wir fernsehen oder Radio hören können?
Aus diesen Gründen, aus Gründen vor allem der Praktikabilität, beantragt Ihnen die SP-Fraktion, alle Minderheitsanträge bezüglich eines Opting-out abzulehnen. Der Kontrollaufwand wäre immens und würde die Effizienzgewinne des Systemwechsels zunichtemachen. Es stellen sich auch Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes.