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Amherd Viola · Nationalrat · 2014-03-12

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Es ist wirklich herzzerreissend, wenn Frau Rickli Natalie von den Tauben und Blinden und von den ledigen Müttern spricht. Ich hoffe, sie erinnert sich bei der nächsten IV-Revision oder bei der Festlegung des Kindesunterhalts auch an diese Menschen. Im Übrigen sollte sie vielleicht auch an die Konvergenz denken: Radio und Fernsehen bieten eben, wie wir gehört haben, nicht nur Radiosendungen und Fernsehsendungen an, sie haben auch weitere publizistische Angebote wie beispielsweise Online-Angebote, Teletext usw. Diese können auch von einem Tauben konsumiert werden, genauso wie die Website eines Radios, das online schriftliche Texte anbietet. Ich sehe kein Problem, wenn auch diese Menschen eine Gebühr bezahlen.

Wie hier im Plenum hat auch in der Kommission das Opting-out die höchsten Wellen geworfen. In der Eintretensdebatte habe ich dargelegt, weshalb der Übergang zu einer geräteunabhängigen Gebühr jetzt vorgenommen werden sollte. Ich will dies nicht wiederholen. Aber doch so viel: Wenn Sie dem Minderheitsantrag und damit dem Opting-out zustimmen, werden die heute bestehenden Schwächen der Empfangsgebühr nicht korrigiert. Die Frage, was unter "Empfangsgerät" zu verstehen ist, ist weiterhin offen. Das aufwendige System der An- und Abmeldung, Schwarzhören und Schwarzsehen, die Kontrollen in den Haushalten bestehen weiter. All dies ist mit einem hohen Zeit- und Geldaufwand verbunden, und die Verminderung dieses bürokratischen und finanziellen Aufwands hat für die CVP/EVP-Fraktion eine grosse Wichtigkeit.

Demgegenüber steht natürlich das Interesse der Haushalte und der Unternehmen, die weder Radio noch Fernsehen konsumieren und die entsprechend keine Gebühr bezahlen wollen. Hier muss eine Interessenabwägung erfolgen. Dabei [PAGE 270] ist zu berücksichtigen, dass bereits heute über 99 Prozent aller Haushalte Geräte besitzen, mit denen Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können. Die neue Abgabe wird nicht vor 2018 eingeführt werden, und wir können davon ausgehen, dass der Prozentsatz bis dahin auf praktisch 100 Prozent steigen wird. Somit ist eine geräteunabhängige Gebühr für alle Haushalte eher zu rechtfertigen als ein grosser administrativer und finanzieller Aufwand für eine extrem kleine Minderheit.

Dazu kommt, dass die Medien, insbesondere auch Radio und Fernsehen, in unserem demokratischen System eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt unseres Landes spielen: bei der Meinungsbildung, bei der Ausübung der Bürgerrechte sowie im Rahmen des Service public.

Die Leistungen von Radio und Fernsehen zur Überwindung von Regions-, Religions-, Sprach- und Kulturgrenzen sind wichtig für die Stabilität unseres Landes, für das gegenseitige Verständnis und den Respekt. Von diesen typisch schweizerischen Eigenschaften und Trümpfen profitieren alle Einwohnerinnen und Einwohner und auch die Unternehmen, unabhängig davon, ob sie persönlich Radio und/oder Fernsehen konsumieren oder nicht. Entsprechend ist es auch richtig, dass alle einen Beitrag dazu leisten und dass es neben Gebührenzahlenden nicht noch Trittbrettfahrer gibt.

Zum Opting-out für Unternehmen und zu den Einzelanträgen Grossen Jürg und Schilliger nur kurz Folgendes: Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Lösung der Kommissionsmehrheit, wonach Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500 000 Franken befreit werden, besser ist. Dies betrifft immerhin 70 Prozent aller Schweizer Unternehmen. Werden sämtliche Unternehmen befreit, so müssen die Privathaushalte die Mindereinnahmen kompensieren und ausgleichen. Auch das macht keinen Sinn. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Unternehmen, die mit der im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Lösung bereits besser fahren als aktuell, noch weiter entlastet werden.

Entsprechend bitte ich Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, die Minderheitsanträge und auch die Einzelanträge Grossen Jürg und Schilliger abzulehnen.