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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für diese Opting-out-Diskussion. Doch wenn man über Leistungen spricht und sagt, dass man eine bestimmte Leistung ja gar nicht beziehe, so ist zu entgegnen, dass man in den Bereichen des Lebens mit Wirtschaftsfreiheit vielfach auch keine Rechnung zu bezahlen hat. Aber hier befinden wir uns eben im Service-public-Bereich, in einem Bereich, in dem es wirklich staatlich gewollt ist, dass wir Leistungen für alle in diesem Land bereitstellen, egal ob der Einzelne sie nutzt oder nicht. Service public, so, wie ihn die Bundesverfassung im Radio- und Fernsehbereich definiert, beinhaltet eine öffentliche Finanzierung dieser Leistungen, sei es, dass es darum geht, dass wir für die direkte Demokratie diese Informationsleistungen bereitstellen, oder sei es, dass wir in allen Landesteilen die gleichen Möglichkeiten aufrechterhalten, auch wenn wir zum Beispiel selber nie italienisches Fernsehen und nie französisches Radio konsumieren würden. Es soll für alle dieselbe Qualität bereitgestellt sein. Das ist Service public, so, wie er in der Bundesverfassung gewollt ist, und dieser kostet etwas. Den kann man nicht à la carte bestellen, er ist eben gemeinsam, solidarisch zu tragen.

Insofern ist es für mich auch klar, dass wir bei der Diskussion um das Opting-out erklären müssen, dass wir hier aufgrund dieser so definierten Leistungen auch ein solidarisches Mittragen favorisieren. Grenzen sind immer willkürlich. Herr Nationalrat Binder findet die Grenze eines jährlichen Gesamtumsatzes von 500 000 Franken für Unternehmen willkürlich. Wir haben Grenzen für die Befreiung von der Mehrwertsteuer, von der kostendeckenden Einspeisevergütung oder für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Es ist immer etwas Willkürliches dabei. Diejenigen, die betraglich unter der Grenze liegen, finden das System gerecht; diejenigen, die knapp darüber liegen und damit abgabe- oder steuerpflichtig sind, finden es total ungerecht. Wir kennen kein System, das alle Möglichkeiten an gerechten Lösungen beinhaltet. Weder unser Steuersystem noch unser Abgabesystem ist perfekt.

Deshalb glaube ich auch hier, dass das Opting-out auf den ersten Blick durchaus bestechend ist. Es schafft ein bisschen mehr Gerechtigkeit; das aber zu einem sehr hohen Preis. Gleichzeitig war es ja auch ein Gebot der Stunde und ein Auftrag, dass wir ein System schaffen sollten, das einfacher wäre und weniger Bürokratie verursachen würde, und dafür in Kauf nehmen sollten, dass es damit gewisse Ungerechtigkeiten gäbe.

Opting-out würde bedeuten, dass wir auch die Nachteile der heutigen geräteabhängigen Gebühr in das neue System übernehmen würden. Sie schaffen dann zwar vielleicht eben für 20 000 Haushalte - vielleicht sind es 2018 nur noch 5000 Haushalte - ein bisschen mehr Gerechtigkeit, aber die anderen Zighundertausend strafen Sie ab, weil Sie diese Gerechtigkeit ja irgendwo über die Höhe der Gebühr auffangen müssen. Als Resultat dieser Ausnahmebestimmungen haben Sie somit eben das Weiterführen der geräteabhängigen Lösung, und das ist ja genau das, was man heute als nicht mehr zeitgerecht erachtet.

Alle von uns haben in ihren Haushalten Geräte, die fähig sind, Radio- und Fernsehsendungen zu übermitteln. Die negativen Eigenheiten des heutigen Systems mit seinen Abgrenzungsproblemen würden, auch wenn die Beweislast umgekehrt wäre, zweifellos zu sehr viel Bürokratie führen. Und Schwarzkonsumenten von Radio- und Fernsehsendungen, die sich nicht anmelden und denen jedoch nichts passiert, würden wir weiterhin bei ihrer Haltung Recht geben. Deshalb: Wenn man das bisschen mehr an Gerechtigkeit dem grossen Mehraufwand an Administration gegenüberstellt, kommt man zum Resultat, dass das Opting-out im Ansatz zwar verständlich, am Ende aber viel zu teuer und viel [PAGE 272] zu aufwendig ist. Die Nachteile überwiegen die Vorteile eines einfachen Systems klar.

Nochmals: Bedenken Sie, Sie führen die Abgabe 2018 ein. Das ist in vier Jahren, in einer Welt, die sich erneut verändert haben wird. Es wird eine höhere Anzahl technischer Gadgets und nochmals einen Anstieg von Smartphones und Tablets geben. Wir sehen bei jeder Fussball-WM oder bei jeder Olympiade, wie viele dieser Leistungen über die neuen Geräte, die auf dem Markt sind, konsumiert werden. Wir wollen das unserer Bevölkerung ja auch ermöglichen. Gleichzeitig gilt: Wenn viele Junge nicht mehr verstehen, was Service public ist, müssen wir ihnen das erklären.

Wir haben ein System: Wenn man keine Kinder hat, dann bezahlt man relativ viel Geld für die Bildung, das ist so gewollt. Wir wollen auch, dass die Randregionen gut mit Infrastruktur erschlossen sind. Wir wollen eine gute Erschliessung mit Telekommunikationsleistung. Ob jemand im Maderanertal oder in der City von Zürich wohnt - alle sollen eine gute Grundleistung erhalten, niemand soll gestraft sein. Dasselbe gilt auch, wenn es um den postalischen Service public geht oder wie hier um den Medien-Service-public. Das gehört zu den staatlichen Leistungen, welche für unsere direkte Demokratie und für die Sprachenvielfalt, die wir leben, wichtig sind.

Deshalb bitte ich Sie, von diesem Opting-out abzusehen.