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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-12

Wortprotokoll

Erstens einmal: Der Staat erhebt die Gebühr, Herr Keller, nicht die SRG. Der Staat erhebt die Gebühr bei jedem Haushalt. Ob die Mitglieder dieses Haushalts bei der SRG arbeiten, bei der "Weltwoche" oder bei der Wasserversorgung, das ist mir wirklich egal. Jeder Haushalt bezahlt die Gebühr; das ist der Grundsatz. Bei den Kollektivhaushalten gibt es gewisse öffentlich-rechtliche Anstalten wie Spitäler, die der Abgabepflicht unterworfen sind. Sonst sind die von Ihnen genannten Anstalten in der Regel nicht Unternehmen und fallen nicht darunter. Die Details sind dann in der Verordnung geregelt. Diese werden wir Ihnen wie üblich vorlegen.

Leute mit Ergänzungsleistungen sind jetzt schon von der Abgabe ausgenommen; das ist richtig. Selbstverständlich werden wir für Leute mit Behinderungen Lösungen finden, wie dies heute übrigens auch bei der geräteabhängigen Abgabe der Fall ist. Man wird dies inskünftig bei der Gebührenfestlegung auf Verordnungsebene berücksichtigen.