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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Wir bitten Sie ebenfalls, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die meisten Begründungen wurden bereits ausgeführt, ich möchte diese nicht wiederholen. Wir sind der Auffassung, dass der Antrag der Minderheit Rickli Natalie zu Artikel 3a abzulehnen ist, weil die Autonomie in der Programmgestaltung ja bereits in Artikel 6 gewährleistet ist und weil wir auch den Artikel 17 zur Medienfreiheit in der Bundesverfassung haben. Uns scheint die Formulierung der Mehrheit genügend zu sein. Bezüglich der [PAGE 281] Pflichten zur Programmgestaltung scheint es uns nicht schlecht zu sein, wenn diese in Artikel 4 RTVG näher umschrieben sind. Das Werbeverbot gemäss Artikel 10 Absatz 1 Litera d möchten wir aus den genannten Gründen beibehalten. Letztlich soll nicht die Finanzkraft einzelner Unternehmen oder Personen oder Parteien ausschlaggebend sein für die Möglichkeit und für das Gewicht der Werbung in diesem Medium.

Schliesslich zur Minderheit Killer Hans bei Artikel 14 zur Frage des übrigen publizistischen Angebotes: Wir haben in der Kommission Anhörungen durchgeführt und uns sagen lassen, dass der Bundesrat die Konzession geändert hat. Er hat dabei einen Kompromiss gefunden, auch aus unserer Sicht, welcher einerseits der SRG gewisse Möglichkeiten gibt, dass sie sich in Konkurrenz zu den anderen Fernsehstationen, die auch Online-Tätigkeiten aufweisen, präsentieren und behaupten kann, ohne andererseits die Printmedien ungebührlich einzuschränken. Wir finden es nicht sinnvoll, in diesem Bereich, der sich sehr rasch entwickelt, ein gesetzliches Verbot auszusprechen. Deswegen bitten wir Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen.