Hurter Thomas · Nationalrat · 2014-03-12
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, in Block 4 die Minderheiten Hurter Thomas, Rickli Natalie, Giezendanner sowie den Einzelantrag Wasserfallen zu unterstützen. Bei Artikel 40 Absatz 1bis und bei Artikel 109a bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 40 Absatz 1 habe ich meinen Minderheitsantrag bereits begründet. Die SVP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag, weil sie eine fixe Lösung von 4 Prozent will. Damit entsteht einerseits Planungssicherheit, was genau das ist, was unsere Radio- und Fernsehveranstalter wünschen, und andererseits kreieren wir nicht zusätzliche Abhängigkeiten.
Bei Artikel 40 Absatz 1bis bittet Sie die SVP-Fraktion, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die fixe Aufteilung der Gebührenanteile zwischen Radio und Fernsehen, wie sie hier festgelegt wird, entspricht ungefähr der heutigen Regelung; sie verhindert eigentlich eine Machtkonzentration und schafft auch Planungssicherheit. Dafür kann man vier Gründe ins Feld führen:
1. Mit der Fixierung dieser Aufteilung wird der Geldverteilungsprozess nicht in die Hände der Verwaltung gelegt. Vielmehr bestimmen Sie als Gesetzgeber, wie diese Verteilung erfolgen soll. Damit können wir eine Machtkonzentration verhindern.
2. Die privaten TV-Veranstalter haben sehr oft einfachere Möglichkeiten, zusätzlich Werbeeinnahmen zu gewinnen. Dadurch haben sie auch einen gewissen "Wettbewerbsvorteil". Deshalb ist es auch richtig, dass man zwischen Radio und Fernsehen sauber abgrenzt.
3. Die Radiostationen stehen mit der Umstellung von UKW auf DAB vor grossen Herausforderungen, Sie wissen das.
4. Wir wollen keine Unsicherheiten in Bezug auf eine Veränderung des Verteilschlüssels. Mit diesem Verteilschlüssel können die Anbieter heute leben.
Bei Artikel 43 Absatz 2 bittet Sie die SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Rickli Natalie zuzustimmen. Es braucht keine weiteren Auflagen für private Radios und Fernsehen, weil die ja auch nicht von diesen Gebühren profitieren. Der Leistungsauftrag ist ja an die Konzession gebunden. Insofern besteht durchaus noch eine Kontrolle. Somit werden Veranstalter, die nicht vom Gebührensplitting profitieren, eben nicht zusätzlich belastet, und es wird nicht zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebaut.
Bei Artikel 44 Absatz 3, ebenfalls ein Antrag der Minderheit Rickli Natalie, geht es um die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen. Es besteht hier der Wunsch der Verwaltung, sage ich einmal, die Medienkonzentration einzuschränken. Das ist ein wünschbarer Ansatz, aber auf regionaler Ebene ist es eben auch so, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation gewisse Zusammenarbeiten gemacht werden müssen und es deshalb durchaus sinnvoll ist, dass diese auch zugelassen werden können. Es steht doch völlig quer zur SRG, wenn man auf der einen Seite das Staatsfernsehen hat - das eine gewisse Funktion hat, was ich zugebe -, mit sehr, sehr vielen Sendern, und auf der anderen Seite die Zahl der Konzessionen der privaten Sender einschränken will.
Bei Artikel 80 Absatz 2, beim Antrag der Minderheit Giezendanner, geht es um die Frage, ob die Sprachregionen und die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung, das muss ich Ihnen sagen, ist ein wünschbarer Ansatz - es ist absolut wünschbar -, aber eine zwingende Bestimmung dieser Art in ein Gesetz aufzunehmen ist nun wirklich nicht erforderlich. Frauen z. B., das [PAGE 287] wissen wir alle, bringen ihre Leistung, auch wenn sie nicht in irgendwelchen Quoten erwähnt werden. Ich bitte Sie daher, hier den Antrag der Minderheit Giezendanner zu unterstützen.
Dann komme ich zum Schluss noch zu Artikel 109a, zum Antrag der Minderheit Candinas. Hier geht es um die Verteilung der Gelder, die aufgrund der verspäteten Inkraftsetzung des Gesetzes nicht ausbezahlt werden konnten. Selbst wenn dieses Geld den heutigen RTVG-Berechtigten zugesprochen wurde, ist es immer noch Geld von Kundinnen und Kunden, von Gebührenzahlern. Es ist doch nichts als logisch, dass man es, wenn man es nicht braucht, den Kunden wieder zurückerstattet. Diese Rückerstattung muss natürlich so ausfallen, dass sie nicht kostentreibend, sondern kostensparend ist. Die Verwaltung hat übrigens in der Kommission bestätigt, dass sie nur eine gesetzliche Grundlage brauche dafür, dann könne die Jahresrechnung etwas tiefer ausfallen. Die SVP-Fraktion bittet Sie hier, den Antrag der Minderheit Candinas abzulehnen.
Zusammengefasst: Bitte unterstützen Sie die Anträge der Minderheiten in der Reihenfolge Hurter Thomas, Rickli Natalie, Giezendanner inklusive Einzelantrag Wasserfallen. Bei Artikel 40 Absatz 1bis und bei Artikel 109a bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.