Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-12
Wortprotokoll
Hier geht es jetzt um die Fragen, wie viel von den gesamten Gebühren an die Privaten geht und wie das Geld nachher verteilt wird. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Mehrheit, wie es auch Frau Nationalrätin Huber dargestellt hat, dass sich der heutige fixe Anteil von 4 Prozent nicht bewährt hat. Wir konnten das Geld gar nicht verteilen - dies, weil die Ausarbeitung einer Konzession nach neuem Recht in der Regel anderthalb Jahre dauert, was dazu beiträgt, dass Überschüsse entstehen; dies ebenso, weil der Eigenfinanzierungsgrad von Fernseh- oder Radioveranstaltern eine Rolle spielt, was mit diesem fixen Anteil eben zu Überschüssen führt. Insofern finden wir es vom System her einmal richtig, dass man eine Bandbreite hat.
Der Bundesrat schlägt Ihnen als Bandbreite 3 bis 5 Prozent vor, die Mehrheit 4 bis 5 Prozent. Wenn man jetzt in die Zukunft schaut, muss man bedenken, dass mit der Haushaltsabgabe und mit der Zunahme der Zahl der Haushalte in der Zukunft aufgrund des Bevölkerungswachstums die Erträge mit dem Satz von 4 Prozent wachsen werden. Insofern sind Sie mit einem fixen Anteil rasch wieder in der Situation, dass Sie Überschüsse und damit eine Situation haben, die Sie nicht korrigieren können. Die Idee des Bundesrates ist folgende: Wenn sich mit diesen Geldern, das heisst mit den Einnahmen aus diesen 4 Prozent der Abgabe - die in der Branche eigentlich akzeptiert sind und von welchen man auch sagt, sie würden den Bedarf der privaten Anbieter decken - Überschüsse ergeben, kann man diese bei der nächsten Abgabenfestlegung abbauen. Dann wäre es eben auch einmal möglich, dass wir bei einer Abgabenanpassung auf 3,5 Prozent gehen. So, wie man umgekehrt auch flexibel nach oben wäre, wenn der Bedarf der privaten Anbieter oder jener der SRG - weil ja jetzt Radio und Fernsehen in einem sind - wider Erwarten grösser wäre. Wir hätten also eine viel gezieltere Steuerungsmöglichkeit auf beide Seiten hin: sowohl wenn es nach unten als auch wenn es nach oben angepasst werden sollte. Für uns ist es deshalb zunächst einmal sehr wichtig, vom System mit einem fixen Anteil abzurücken und zu einem solchen mit einer flexiblen Steuerungsmöglichkeit überzugehen. Das muss nach unten wie nach oben angepasst werden können, je nach Bedarf der Veranstalter, die hier begünstigt sind.
Insofern bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates oder dann jenem der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Bei Artikel 40 Absatz 1bis geht es darum, wie die Aufteilung des Gebührenanteils auf Radio und Fernsehen bei den privaten Veranstaltern erfolgen soll. Die Mehrheit möchte die heutige Regelung mit 36 und 64 Prozent im Gesetz festhalten. Das finden wir falsch. Bundesrat und Minderheit möchten bei der jetzigen Regelung bleiben, denn eine gesetzliche Verankerung ist wiederum sehr unflexibel, und sie würde die heutige Medienlandschaft einfrieren. Wir wissen aber nicht, wie sich diese Medienlandschaft entwickelt. Wir wissen nicht, wie viele private Radio- und Fernsehveranstalter es geben wird, welche dann einen Antrag auf Entrichtung des Gebührenanteils stellen werden. Insofern haben Sie dann [PAGE 288] hier etwas zementiert, was in fünfzehn Jahren mit der Medienlandschaft nicht mehr übereinstimmt.
Wir haben auch heute die Situation, dass die Gebührenanteile für Radio und Fernsehen getrennt sind. Inskünftig erheben wir eine Haushaltsabgabe, d. h., es ist dann sehr wichtig zu wissen, was zur Erfüllung des Leistungsauftrages benötigt wird. Deshalb meinen wir auch, dass man diesen Gestaltungsspielraum nicht ohne Not einschränken sollte. Eine Verankerung auf Gesetzesebene ist hier die falsche Gangart.
Ich komme zu Artikel 43 Absatz 2, zur Minderheit Rickli Natalie. Hier geht es darum, dass man vom UVEK her mit den Leistungsaufträgen weitere Pflichten auferlegt. Heute ist es so: Das UVEK erteilt die Konzessionen für die privaten Radios und Fernsehen. Wir erteilen diese, ob mit oder ohne Gebührenanteil. Die Leistungsaufträge unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Auch Lokalradios ohne Gebührenanteile erhalten zudem ein sehr wichtiges Privileg, nämlich den kostenlosen Zugang zu den knappen UKW-Frequenzen. Auch wenn die UKW-Welt einmal durch die Welt von DAB+ abgelöst wird, ist das ein sehr wichtiges Element, solange diese UKW-Welt noch Bestand hat. In allen Konzessionen haben wir zudem Input- und Output-Vorgaben; zu den Input-Vorgaben gehören z. B. betriebliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Hinzu kommt aber auch der Programmauftrag mit dem regionalen Service public. Das sind schon relevante Informationen und Vorgaben im Rahmen der Konzession, die vor allem den lokal-regionalen Raum während der Hauptsendezeiten betreffen.
Diese Vorgaben gelten heute für alle konzessionierten Veranstalter, für alle ist der Auftrag gleich, unabhängig vom Gebührenanteil. Deshalb erachten wir hier auch die Kompetenz des Bundesrates, diese weiteren Pflichten weiterhin im Rahmen der Konzession festzuschreiben, um einen guten lokal-regionalen Service public zu gewährleisten, als wichtig.
Bei Artikel 44 geht es um die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen. Sie wissen, dass wir hier eine bewährte Regel haben, die Zwei-plus-zwei-Regel, also maximal zwei Radio- und maximal zwei Fernsehkonzessionen pro Anbieter. Das hat sich bewährt, weil der Prozess der Medienkonzentration voranschreitet; das wissen Sie alle. Wenn Sie also die Zwei-plus-zwei-Regel aufheben, wie das die Minderheit möchte, wird sich das im Radio- und Fernsehbereich fortsetzen. Letzthin hat ja ein bekannter Zürcher ein Radio gekauft, das vormals im Besitz eines bekannten Aargauer Unternehmens war. Dann sind die Zeitungen immer voller Kritik; sie schreiben, es gebe eine Konzentration. Sie fragen etwa: Geht das noch, oder ist das schon eine marktbeherrschende Stellung? Gerade mit Vorgaben können wir aber auch hier dafür sorgen, dass die Meinungs- und Angebotsvielfalt im privaten Radio- und TV-Bereich erhalten bleibt. Ob dies mit oder ohne Gebührenanteil der Fall ist, ist zweitrangig, aber es ist für die Bürgerinnen und Bürger wichtig. Minderheitsbeteiligungen können problemlos erworben werden. Das ist auch das, was stattfindet und Sinn macht; es schliesst auch, Herr Nationalrat Hurter, Kooperationen nicht aus. Es macht sehr oft Sinn, Synergien zu suchen zwischen verschiedenen Medienangeboten, aber das muss nicht über die Konzession erfolgen, sondern das kann man natürlich auch mit Aktienanteilen, Beteiligungen und anderen Kooperationsformen im operativen Bereich sicherstellen. Deshalb glauben wir auch hier, die Zwei-plus-zwei-Regel verhelfe am Schluss dazu, dass wir ein breites Angebot und auch eine breit diversifizierte Eigentümerschaft haben.
Zu Artikel 80 Absatz 2: Es ist leider so, dass nur eine von neunzehn Personen im Stiftungsrat weiblich ist. Die Medienlandschaft, mindestens was die Eigentümer und die Repräsentanten betrifft, ist ziemlich männlich dominiert. Also Frauen, meldet euch! Es liegt immer auch an uns Frauen selber, uns zu melden für die Stiftungsräte und Verwaltungsräte von Medienunternehmungen. Man kann sich nicht nur beklagen, wir müssen uns auch hier präsentieren. Frauen können diesen Job; sie sind gut ausgebildet.
Es macht aber keinen Sinn, hier Quoten festzuschreiben. Das will aber, wie ich die Mehrheit verstehe, auch niemand. Wir meinen auf jeden Fall, "angemessen" heisse immer, man müsse auch Zeit haben dafür, denn es braucht zuerst auch Rücktritte aus den Stiftungsräten. Der Bundesrat hat keinesfalls vor, hier eine Quote einzuführen, denn er vertraut auf die Selbstregulierung. Ich bin überzeugt, dass die Frauen beim Stiftungsrat vorstellig werden, nachdem sie das jetzt gehört haben.
Dann kommen wir zum Schluss noch zur Verteilung dieses Überschusses. Sie wissen, es haben sich jetzt in den letzten Jahren Überschüsse aufgetürmt. Wir haben im Moment rund 54 Millionen Franken, die den privaten Veranstaltern nicht ausbezahlt wurden. Hier schlägt der Bundesrat klar die Rückzahlung der Überschüsse vor, wie das die Mehrheit Ihrer Kommission auch macht. Es stehen selbstverständlich schon heute Kredite für die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung, und auch die Verbreitungstechnologien werden heute mit verschiedenen Subventionen unterstützt. Der Bundesrat hätte sich nur dann der Minderheit anschliessen können, wenn alle konzessionierten privaten Veranstalter mit einem Leistungsauftrag auch profitieren würden. Dann hätten sie auch etwas von den nichtausbezahlten Geldern, welche ihnen entgangen sind. Das müsste, wenn schon, korrigiert werden, bzw. das müssten die privaten Veranstalter auch explizit so wollen. Das ist mir bis heute nicht bekannt.