Giezendanner Ulrich · Nationalrat · 2014-05-06
Giezendanner Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06
Wortprotokoll
Ich spreche natürlich vor allem zum Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen. Die neue Gesetzesvorlage ist eigentlich gar nichts anderes als eine Anpassung an die geltenden EU-Regelungen. Dass in der EU nicht alles besser ist als bei uns, ist hinlänglich bekannt. Der Hauptinhalt der Vorlage ist sicher die Ausdehnung der Zulassungspflicht, sprich Lizenzpflicht, auf Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Nur, muss ich Ihnen sagen, unseriöse, preisbrecherische Marktteilnehmer sind vor allem im unteren Segment, im Segment unter 3,5 Tonnen, zu finden. Da hilft das Gesetz natürlich gar nichts. Das Gesetz ist gut für grössere Unternehmen - dafür ist es klar gut -, aber schlecht für kleinere Unternehmen. Richtig ist, dass vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr mit weniger Schwierigkeiten zu rechnen ist. Das anerkennen wir.
Die Vorlage zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. Kritische Punkte wurden nach der Vernehmlassung tatsächlich korrigiert - aber zum Guten und zum Schlechten. Ein wichtiger Punkt ist sicher die Tatsache, dass der Bundesrat im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr für ausländische Unternehmen Ausnahmeregelungen machen kann. Ich wüsste nicht, wieso Ausländer andere Regelungen haben müssen als wir. Davon war übrigens in der Vernehmlassung nie - aber gar nie! - die Rede. Um eine Zulassungsbewilligung zu erlangen, müssen die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Das war aber auch bis heute schon so. Bis heute musste eine verantwortliche Person bezeichnet werden; neu wird ein Verkehrsleiter - ein Verkehrsleiter, stellen Sie sich das Wort vor! - verlangt. Ein kleines Unternehmen, zum Beispiel eines mit drei Fahrzeugen, braucht einen Verkehrsleiter, einen Verkehrsdirektor, stellen Sie sich das vor! Wenigstens - das hat der Bundesrat abgeändert, das anerkenne ich - kann dieser Verkehrsleiter, so steht es in der Botschaft, nicht mit einem externen schriftlichen Vertrag bezeichnet werden. Dazu kommt noch ein elektronisches Register, das europaweit geführt werden muss. Die Bürokratie lässt grüssen. Schlussendlich geht es doch nur darum, dass die EU kontrollieren kann, was die Schweizer Transportunternehmen machen.
Mit dem neuen Gesetz wird auch ein neuer Bussenkatalog eingeführt. Haben Sie ihn gelesen? Die Bussenhöhe, Frau Graf-Litscher hat es freudig erwähnt - das darf jemand aus der SP -, wird von 10 000 auf 100 000 Franken erhöht! Haben Sie das gelesen?
Der wichtigste Punkt im neuen Gesetz ist aber die Kabotageregelung - das anerkenne ich wohlwollend -: Mit dem geltenden EU-Recht wird keine Kabotageliberalisierung übernommen.
Die SVP-Fraktion wird wahrscheinlich lustlos auf das neue Gesetz eintreten. Ich persönlich werde dagegen stimmen, obwohl es für unseren eigenen Betrieb sehr vorteilhaft wäre. Die kleinen Unternehmen aber werden noch viel mehr administrativen Aufwand leisten müssen. Es war, glaube ich, die FDP, die vor einigen Jahren noch sagte, wir müssten diesen Administrationsaufwand endlich eindämmen. Es wird interessant sein, in diesem Raum zu sehen, welche Gewerbevertreter auf das neue Gesetz eintreten.
Betreffend die Motion 14.3000 zu den Laserpointern stimme ich mit Frau Graf-Litscher überein: Das ist eine ganz gefährliche Sache. Sie können unseren Kollegen, der Chefpilot der Swiss ist, fragen; er weiss, was es heisst, geblendet zu werden. Es sind nicht nur die Lokführer und die Lastwagenfahrer betroffen, es sind dies auch die Piloten der Swiss. Fragen Sie ihn; er hat hautnah Attacken erlebt, die er Ihnen erzählen kann.
Beim Bundesgesetz über die Personenbeförderung stimmen wir weitgehend mit der Mehrheit überein. Bei Artikel 57 aber, darüber wird Sie noch Herr Binder orientieren, stimmen wir selbstverständlich seinem Minderheitsantrag zu.