Brand Heinz · Nationalrat · 2014-05-06
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir vorerst einige Vorbemerkungen zu meinen Ausführungen. Die Zulassung pauschal veranlagter Ausländerinnen und Ausländer ist mit vielen Geschichten, Mutmassungen, Spekulationen sowie Halb- und Unwahrheiten verbunden. Das hat auch die heutige Diskussion wieder deutlich gezeigt. Tatsache ist vielmehr, dass die Zulassung pauschal veranlagter Ausländerinnen und Ausländer steuerrechtlich wie auch ausländerrechtlich gesetzlich klar geregelt ist und dieser Zulassung auch enge Grenzen gesetzt sind.
Ich hatte in meiner früheren Tätigkeit viele Gelegenheiten, Zulassungen solcher pauschal veranlagter Personen zu begleiten. Ich kann Ihnen sagen: Diese Zulassungen sind weit weniger spektakulär, als wir glauben.
Lassen Sie mich nun etwas zu den Zulassungsvoraussetzungen sagen. Ich habe es bereits gesagt: Die Zulassungen sind nicht ins Belieben oder sogar in die Willkür der Steuerbehörden gesetzt. Die Zulassung ist gesetzlich klar geregelt, und diese Gesetze sind in einem demokratischen Verfahren zustande gekommen. Diese Ungleichbehandlung ist mithin gesetzlich gewollt. Es sind keine feudalen Privilegien, wie heute Morgen immer wieder suggeriert worden ist. Es sind gesetzliche Ausnahmen und nicht mehr.
Ich komme zu den ausländerrechtlichen Zulassungsbestimmungen. Sie unterscheiden zwischen EU-Staatsangehörigen und Ausländern aus Drittstaaten. EU-Staatsangehörige haben bereits einen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung; sie spielt für die Pauschalierung eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber gibt es eine Differenzierung bei den Drittstaaten-Ausländern, bei denen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehört beispielsweise ein Mindestalter von 55 Jahren. Sprachkenntnisse sind für diese Personen, Frau Kiener Nellen, wie auch bei den Asylsuchenden, nicht gefordert; das ist keine Anforderung an die Pauschalbesteuerten. Tatsache ist aber, dass diese Bewilligungen der Zustimmung des Bundesamtes für Migration bedürfen und durch dieses mithin eine Harmonisierung bei der Zulassung erfolgt.
Die steuerrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen sind heute bereits verschiedentlich erwähnt worden. Ich kann darauf hinweisen, dass die Zulassung inzwischen an noch strengere Voraussetzungen geknüpft worden ist, und diese strengen Voraussetzungen führen dazu, dass auch die Steuereinnahmen beträchtlich steigen. Sie steigen in dem Masse, wie die Zahl der Einzelfälle abnehmen wird. Tragen wir also Sorge zu diesen Fällen! Wir müssen insbesondere deshalb zu diesen Fällen Sorge tragen, weil sehr oft Personen, welche Grundeigentum in der Schweiz besitzen, ohnehin in der Schweiz sein könnten, ohne dass sie sich der Pauschalbesteuerung unterstellen müssten.
Wer wird zugelassen? Es gibt zwei Sorten von zugelassenen Pauschalbesteuerten. Die erste Gruppe sind Personen, die im Rahmen des Standortmarketings in die Schweiz kommen. Bei diesen Personen erfolgt im Grunde genommen die gleiche Behandlung wie bei der steuerlichen Privilegierung von Unternehmensansiedlungen. Auch dort werden gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelungen getroffen, auch dort findet eine gewisse Ungleichbehandlung gegenüber den einheimischen Unternehmen statt. Die zweite Gruppe sind Personen, die bereits über Grundeigentum in der Schweiz verfügen, die also ohnehin in der Schweiz sind und sich zum Teil sogar freiwillig dieser Pauschalbesteuerung unterwerfen.
Wo wird die Pauschalbesteuerung zugelassen? Auch das ist bereits verschiedentlich gesagt worden. Es ist insbesondere in den Tourismuskantonen, in den Tourismusorten der Fall. Die Pauschalbesteuerung setzt mithin auch eine attraktive Wohnlage voraus.
Die Konsequenzen der Zulassungsverbote für Pauschalbesteuerte sind heute Morgen eindringlich beschrieben worden; ich kann darauf verzichten. Es ist einfach eine Tatsache, das möchte ich Ihnen ganz besonders in Erinnerung rufen, dass mit diesem Verbot der Pauschalbesteuerung erneut vor allem die Tourismusgebiete und die Berggebiete betroffen sind. Gerade diese Gebiete sind insbesondere von der Zweitwohnungs-Initiative sehr stark betroffen, um nicht zu sagen gebeutelt. Wenn wir hier ein weiteres Verbot einführen, hat das zur Folge, dass wir diese Tourismusorte und -regionen, wo das Leben derzeit nicht leicht ist, erneut bestrafen.
Ich möchte Sie deshalb vor allem mit Blick auf die Bergkantone, auf die Tourismuskantone ersuchen, diese Initiative abzulehnen.