Bieri Peter · Ständerat · 2014-03-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13
Wortprotokoll
Es war im Jahr 2009, als ich als Präsident der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen von meinen Kommissionskolleginnen und -kollegen beauftragt wurde, dem Bundesrat in einem Postulat Fragen zur Zukunft des Verkehrs am Gotthard zu stellen. Wir hatten damals zu Vorstössen unserer beiden Tessiner Ständeräte in dieser Sache Stellung zu nehmen. Ein erster Themenkreis unseres Postulates umfasste den Bereich der Sanierung des bestehenden Tunnels, in technischer und organisatorischer Hinsicht. Ein zweiter Teil widmete sich den politisch-institutionellen Voraussetzungen des Baus einer zweiten Gotthardröhre. Dabei wurde auch die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Alpenschutzartikel unserer Bundesverfassung gestellt. Weitere Aspekte beinhalteten die Kosten der verschiedenen Varianten sowie die Wirkung auf die gewünschte Verkehrsverlagerung. Die Kommission war sich bewusst, dass der Gotthard-Strassentunnel mit einer oder zwei Röhren im Spannungsfeld von Kapazität, Verfügbarkeit, Sicherheit, Zustand der Anlage und Vollzug des Volkswillens stehen würde. Die vom Bundesrat und unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen angestrebte Lösung sollte diesen Forderungen Rechnung tragen können.
Unterdessen sind fünf Jahre durchs Land gegangen. Bundesrat, Verwaltung und Spezialisten haben die notwendigen Abklärungen getroffen. Wir haben diese umfassenden Berichte in der Kommission intensiv diskutiert und auch noch zusätzliche Fragen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der betroffenen Anrainerkantone gestellt. Es wurden jetzt verschiedene Rechtsgutachten zitiert; je nachdem, auf welcher Seite man steht, hat man das eine oder das andere Rechtsgutachten zu Hilfe genommen und hat dieses zitiert. Aber letztendlich müssen wir, glaube ich, uns als Parlamentarier doch auch an die von unserer zuständigen Stelle, nämlich vom Bundesamt für Justiz, gemachte Meinung halten und uns daran orientieren, insbesondere wenn die [PAGE 198] verschiedenen Rechtsprofessoren hier gegenteilige Ansichten vertreten. Wenn der Verkehr im Urnerland und in der Leventina flüssiger und vor allem sicherer werden soll, so ist zu sagen - hier zitiere ich nun unseren früheren Kollegen Hansheiri Inderkum, der immerhin ein juristisches Gewissen in diesem Rat war, aus seinem Artikel in der "NZZ" vom 3. März 2014 -, dass ein solcher zweiter Tunnel durchaus im Sinne eines richtig verstandenen Umwelt- und Alpenschutzes sei.
Mit der gesetzlichen Verankerung des einspurigen Betriebes kann nicht einmal die EU, sondern letztlich nur der Souverän selber über eine Verfassungsänderung eine Kapazitätserweiterung beschliessen. Was nun die im Ergebnis zum Teil widersprüchlichen Gutachten zur Verfassungsfrage betrifft, können wir für uns doch den Schluss daraus ziehen, dass die Haltung des Bundesamtes für uns letztlich ein höheres Gewicht haben sollte als jene von Rechtsprofessoren, die hierzu widersprüchliche Aussagen machen.
Aus staatspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht gilt es, die Situation für die beiden hauptsächlich betroffenen Kantone Uri und Tessin zu beachten. Zu Recht - das muss hier auch gesagt werden - wehrt sich die Urner Bevölkerung, weil bei einer mehrjährigen Schliessung der bestehenden Röhre der Bahnverlad des Schwerverkehrs im Talboden und der Personenwagen in Göschenen die Dörfer im Strassenverkehr ersticken würde. Hier erinnere ich an das, was uns die Urner Regierung bei den Hearings gesagt hat. Auch ist es unseren Tessiner Mitbürgerinnen und Mitbürgern schwerlich zuzumuten, dass die wichtigste Strassenverbindung in die übrige Schweiz während drei bis vier Jahren geschlossen bleibt. Es kann auch nicht argumentiert werden, dass man ja über den San Bernardino oder dann über den Simplon eine adäquate andere Möglichkeit hätte. Es geht hier vor allem auch um die Distanzen und um die Kapazitäten, die wir benutzen können, wenn wir uns von der Deutschschweiz ins Tessin oder in umgekehrter Richtung bewegen wollen.
Nicht zu vergessen ist alsdann die ohnehin schon strukturschwache Leventina, die in dieser Situation ohne eine substanzielle staatliche Stützung einen wirtschaftlichen Einbruch erleben würde.
Den Baukosten des neuen Tunnels von rund zwei Milliarden Franken stehen bei einer reinen Sanierungsvariante 800 Millionen Franken für den LKW- und den PW-Verlad auf der Schiene gegenüber. Diese einmaligen Investitionen sind nicht nachhaltig und kommen volkswirtschaftlich gesehen einer Mittelverschwendung gleich. In etwa dreissig Jahren würde sich die ganze Übung zudem wiederholen.
Das wohl am meisten einleuchtende Argument ist die Sicherheit. Es ist eine traurige Realität, dass schon viele Menschen in diesem Tunnel beim Zusammenprallen von Fahrzeugen ihr Leben verloren haben. Wenn nun der gleich lange Ceneri-Eisenbahntunnel aus Sicherheitsgründen mit zwei richtungsgetrennten Röhren gebaut werden muss, kann doch wohl niemand behaupten, dass diese Notwendigkeit bei einem Strassentunnel nicht gegeben sei.
Da ich in diesem Rat immer auch die Interessen des öffentlichen Verkehrs zu vertreten versuche, möchte ich darauf hinweisen, dass die Nutzung des neuen Neat-Basistunnels mit einer Kurz-Rola Amsteg-Biasca für das Ziel, den Güterverkehr von Grenze zu Grenze auf die Schiene zu bringen, wenig Sinn macht; dass die Leistungskapazität der Neat eingeschränkt wird, wenn wir diese Rola betreiben müssen; dass die Güterverkehrszüge teilweise über die nicht 4-Meter-taugliche Bergstrecke geführt werden müssten und dass auch der von den Urnern anbegehrte Halt der Personenzüge in Altdorf kaum mehr möglich wäre. Für die Verkehrsverlagerung bleibt es hingegen zwingend, dass mit dem Bau der zweiten Röhre die Kapazität nicht erhöht wird. Im Gegenteil: Mit dem von uns beschlossenen 4-Meter-Korridor und der Neat auf der Gotthardlinie muss es gelingen, bei der Güterverkehrsverlagerung einen wichtigen Schritt voranzukommen.
Ich habe mir lange Gedanken gemacht; ich bin nicht von einer vorgefassten Meinung ausgegangen. Aufgrund all dieser Berichte - nicht nur der bundesrätlichen Botschaft, sondern auch der zusätzlichen Berichte, die wir in der Kommission erhalten haben - bin ich aber zur Auffassung gekommen, dass der bundesrätliche Entwurf von allen Varianten die richtige ist.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, einzutreten und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.