Theiler Georges · Ständerat · 2014-03-13
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ist notwendig, und das ist ja eigentlich in diesem Saal auch unbestritten. Für eine Sanierung ist aber auch gar nicht das Parlament zuständig, sondern sie liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Und es erstaunt mich also schon wahnsinnig, dass man über eine Sanierung dermassen miteinander streiten kann, wie das beim Gotthard nun wieder einmal der Fall ist. Aber das liegt offenbar an diesem Mythos Gotthard.
Die Lösung des Bundesrates überzeugt mich, sie ist sachlich richtig, sie ist aber auch freundeidgenössisch richtig. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage und gleichzeitig um Ablehnung aller Rückweisungsanträge. Da ich aber zu den Rückweisungsanträgen erst Herrn Janiak gehört habe und Herr Graber noch nicht gesprochen hat, behalte ich mir vor, am Schluss auch zu den beiden von ihm vertretenen Rückweisungsanträgen noch etwas beizufügen.
Die vorgeschlagene Lösung hat massive Vorteile gegenüber einer Schliessung des Tunnels während drei Jahren. Ich meine, dass es auch ein Verfassungsauftrag in diesem Lande ist, eine Region nicht abzuhängen. Es gibt nicht nur die einzelnen Verfassungsartikel, welche jetzt so heftig von Juristen diskutiert werden. Es gibt auch noch andere, und die anderen gelten für mich ebenso, und deshalb halte ich mich, Herr Stadler, in allen Teilen an die Verfassung. Das macht auch der Bundesrat, das macht die Mehrheit Ihrer Kommission.
Der Vorteil dieser zweiten Röhre ist nun wirklich, dass der Kanton Tessin nicht abgehängt wird. Wir haben zu diesem Thema umfangreiche Dossiers erhalten, in denen die Auswirkungen aufgezeigt wurden. Der Kanton Tessin profitiert selbstverständlich volkswirtschaftlich auch vom Bau und von der Sanierung eines Tunnels. Das ist immer so. Aber dummerweise entstehen die Schäden ganz woanders, nämlich im Bereich des Tourismus, und das kann man nicht gegeneinander aufwiegen. Wenn dann nämlich im Tourismusbereich Hotels oder Betriebe eingehen, nützt es ihnen nichts, wenn andere gleichzeitig am Gotthard oder in Airolo mit der Quellensteuer etwas verdienen. Es ist ein Gebot freundeidgenössischer Art, einen Kanton nicht einfach drei Jahre lang abzuhängen. Da kann man auch nicht kommen, Herr Stadler, und sagen, die Neat sei dann eine Ersatzlösung. In der Schweiz werden 84 Prozent der Verkehrsleistungen auf der Strasse abgewickelt und 16 Prozent auf der Schiene. Da können Sie nicht kommen und sagen, die Neat sei eine Ersatzlösung.
Das Abhängen bestimmter Regionen infolge Schliessungen oder Teilschliessungen von Strassenabschnitten haben wir in Luzern bei der teilweisen Schliessung des Cityrings sehr drastisch erlebt. Ich mache den Mitarbeitenden des Astra ein Kompliment: Sie haben das Problem sehr gut gehandhabt. Sie haben jeweils angekündigt, es gebe an diesem Wochenende dort und dort eine Schliessung; auch nachts wurden gewisse Abschnitte geschlossen, und der Verkehr wurde teilweise über die Stadt umgeleitet. Aber man kann alles noch so gut abwickeln: Wenn Sie den Leuten eine oder zwei Wochen vorher sagen, dass dann der Tunnel zu ist und dass das mit Stau verbunden ist, werden die Leute reagieren und werden die Region oder die Stadt meiden. So wird es auch dem Tessin ergehen, und ich möchte das dem Kanton Tessin nicht auch noch zumuten.
Ich kann mich den Äusserungen von Kollege Bieri bezüglich der Sicherheit voll und ganz anschliessen. Ich habe die Ereignisse von 2001 mit den elf Toten im Gotthardtunnel noch in sehr guter Erinnerung. Es waren diese elf Toten, die uns alle aufgeschreckt haben. Aber die Auswirkungen nachher, nämlich vier bis fünf Monate keine Strassenverbindung ins Tessin zu haben, war natürlich für viele im Tessin auch ein schlimmes Erlebnis und hat zu Schäden geführt. Ich habe Mühe, dass die gleichen Leute, die heute sagen, im Strassenverkehr spiele die Sicherheit keine so grosse Rolle, sich beim Ceneri für einen richtungsgetrennten Bahntunnel eingesetzt haben - dies obwohl ja bekanntlich die Schiene relativ sicher dafür sorgt, dass der Zug nicht in eine andere Richtung fährt, was leider bei der Strasse nicht der Fall ist. Da wird doch mit völlig unterschiedlichen Ellen gemessen, wenn Leute sagen, dass es bei der Bahn zwei Tunnels brauche! Beim Ceneri haben wir hier im Parlament den entsprechenden Mehrkosten zugestimmt, und auch ich habe mich dafür eingesetzt. Darum bitte ich Sie, hier mit gleichen Ellen zu messen.
Ich komme noch kurz zur Finanzierung: Es werden nun ganz unterschiedlich hohe Zahlen herumgeboten. In der Botschaft ist aber klar ausgewiesen, was Sache ist. Wir haben auch noch ein Zusatzgutachten eines namhaften Büros erhalten. Im Bericht dieses Büros, welches diese dynamische Rechnung gemacht hat, kommt erstens einmal zum Ausdruck, dass keine Erträge vorhanden sind und man diese auch nicht berechnen kann. Das stimmt. Das ist in der Wirtschaft anders. Da haben Sie Investitionen, die künftigen Erträgen gegenüberstehen.
Aber was noch viel gravierender ist: Alle diese Elemente an Kosten, aber auch an Nutzen, welche wir als Befürwortende in Argumente münzen, kommen dort nicht vor. Es wird also keine Berechnung gemacht über die Kosten des Verlads. Es wird keine Berechnung gemacht über die längeren Reisezeiten. Es wird der Nutzen nicht einbezogen bezüglich der Sicherheit, bezüglich der Verfügbarkeit im Störfall. Es wird nicht auf die verbesserten Möglichkeiten hingewiesen, weil der Unterhalt erleichtert wird, natürlich auch der Unterhalt in vierzig Jahren. Damit - das muss ich einfach sagen - haben die Leute wenigstens ehrlicherweise gesagt, dass man diese Bedingungen nur schwer bewerten kann, und das ist der Grund für die unterschiedlichen Zahlen.
Aber Sache ist, dass die Sanierung mit einer zweiten Röhre laut Botschaft 2,8 Milliarden Franken kostet. Wichtig ist hier aber zu wissen, dass das etwa zehn Jahre dauert. Da können Sie selber rechnen: Das gibt 280 Millionen Franken jährlich. Das läuft alles über das Sanierungsbudget. Das ist ein separater Topf, und 280 Millionen pro Jahr sind verkraftbar. Die Rola-Lösung kostet 1,7 Milliarden, muss aber innert sechs Jahren abgewickelt werden. Die raschen Rechner werden feststellen, dass das auch 280 Millionen Franken jährlich sind. Es gibt aber dort einen gravierenden Unterschied: 1 Milliarde Franken bei der Rola-Lösung stecken Sie ins Nichts. Sie bauen da Verladestationen, die der Kanton Uri nicht will, und im Tessin ist man auch dagegen. Diese Verladestationen müssen Sie alle wieder zurückbauen, und einen grossen Teil der Kosten müssen Sie aufwenden, um die Rola attraktiv zu gestalten und zu subventionieren. Sie haben also nach diesen sechs Jahren 1 Milliarde Franken für nichts investiert, und das finde ich einfach unverantwortbar.
Aus diesen Gründen, meine ich, ist die Finanzierung sinnvoll und richtig. Man könnte durchaus auch über eine Abgabe diskutieren; wir haben diese Frage in der Kommission auch gestreift. Ich meine, dass das Gegenstand des Fondsbeschlusses sein muss, den wir dann diskutieren. Es gibt die Möglichkeit, eine Abgabe zu erheben.
Jetzt noch ein Wort zur Verfassungsmässigkeit: Es stört mich, wenn ich hier im Saal dargestellt werde, als ob ich gegen die Bundesverfassung verstossen würde. So wurde das [PAGE 200] von den Gegnern quasi dargestellt. Also: Laut Bundesrat und laut Bundesamt für Justiz ist das Ganze verfassungskonform, und zwar aus dem Grund, weil keine Kapazitätsausweitung stattfindet und das Dosiersystem wie gehabt, mit den entsprechenden Mindestabständen zwischen den Lastwagen, weiterläuft. Alle anderen Artikel, welche den Alpenschutz betreffen, werden nicht angetastet. Sollte sich nun, dies ist ja logisch, eine Änderung irgendwelcher Art abzeichnen, wie das nun an die Wand gemalt wird, dann hat einzig und allein das Schweizervolk darüber zu entscheiden. Das dürfen wir ruhig kommenden Generationen überlassen.
Interessant ist aber für mich ein Artikel, den ich erwähnen möchte, wenn man schon so viele Gutachten angeführt: Ein sehr kluger Vorgänger von uns, ein alt Ständerat, Hansheiri Inderkum, Rechtsanwalt und Notar aus dem Kanton Uri, hat in einem Artikel der "Neuen Zürcher Zeitung" geschrieben, dass die angestrebte Lösung verfassungskonform sei. Das schreibt ein kluger alt Ständerat - womit ich nicht sagen möchte, dass es etwa keine anderen klugen Urner Ständeräte geben würde; ich möchte mich da durchaus nicht irgendwie einer Abgrenzung schuldig machen. Er schreibt aber auch noch, dass das Landverkehrsabkommen, das ja hier auch Gegenstand ist, von dieser Sache nicht berührt werde und dass es sogar gefährlich sein könnte, dieses Landverkehrsabkommen zur Diskussion zu stellen. Darin hat es nämlich gewisse Dinge, die vielleicht dann plötzlich für die ganze Sache nicht mehr so genehm sein könnten, enthält es doch unter anderem auch den Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels. Hansheiri Inderkum schreibt dann aber, dass zu fragen wäre, ob das Landverkehrsabkommen nicht verletzt würde, wenn die Schweiz sich anschickte, die bestehende Röhre zu sanieren, ohne vorher eine Ersatzröhre zu erstellen. Diese Frage wurde nicht diskutiert, ist aber in hohem Masse interessant. Es geht letztlich darum, dass das Landverkehrsabkommen auch verlangt, dass wir die Strasse offen halten; das ist ein Bestandteil des Landverkehrsabkommens. Wenn Sie die Strasse während drei Jahren schliessen, könnten Sie möglicherweise - logisch - doch gegen dieses Landverkehrsabkommen verstossen.
Herr Janiak hat erwähnt, dass er das Gutachten des Kantons Tessin, welches in die genau gleiche Richtung geht, heute Morgen nicht habe lesen können. Ja, ich hatte auch Mühe, das in dieser kurzen Zeit zu lesen. Aber Herr Janiak, ich frage Sie: Hätten Sie den Rückweisungsantrag zurückgezogen, wenn Sie das Gutachten schon letzte Woche gehabt hätten? Ich glaube wohl kaum.
Ich gestatte mir zum Schluss - ich behalte mir vor, dann noch etwas zur Rückweisung zu sagen -, zum Schwerverkehr generell etwas zu sagen: Die Zahl der Transitfahrten durch den Gotthard konnte reduziert werden. Im letzten Jahr waren es stattliche 65 000 Fahrzeuge weniger, die durch den Gotthard gefahren sind. Die Fertigstellung der Neat habe ich immer als Voraussetzung betrachtet, damit die Verlagerung überhaupt spielen kann. Zu glauben, man könne ohne die Neat eine echte Verlagerung hinbringen, war wohl doch immer etwas illusorisch. Aber zusammen mit dem Ceneri-Basistunnel, mit der Flachbahn und mit dem 4-Meter-Korridor sollte es möglich sein, ein attraktives Angebot für die Transporteure zu machen.
Man muss immerhin wissen, dass wir als entscheidende Massnahme im Alpenschutzartikel die LSVA eingeführt haben. Ich glaube, sehr viele Leute wissen nicht, was diese LSVA kostet. Sie kostet einen Transporteur, der ein Jahr lang in der Schweiz fährt, 80 000 Franken für ein einziges Fahrzeug. Die Kosten für die LSVA sind höher als die Kosten für den Chauffeur. Das wissen die Leute nicht. Man belastet die eine Seite massiv. Leider sind wir bisher nicht in der Lage gewesen, auf der Bahn ein ähnlich attraktives Angebot zu erstellen, obwohl wir die Strasse dermassen belastet haben.
Jetzt kommt noch etwas Weiteres dazu: Es werden immer die Lastwagen am Gotthard gezählt. Das ist genauso falsch, wie wenn man im Zusammenhang mit dem Fluglärm die Anzahl der landenden Flugzeuge zählt. Die Flugzeuge könnten keinen Lärm mehr verursachen, und sie würden immer noch gezählt und wären immer noch Gegenstand dieser unsinnigen Abkommen, in welchen die Anzahl festgeschrieben ist. Am Gotthard könnten wir zu hundert Prozent Elektrofahrzeuge haben, und man würde noch dagegen opponieren. Wir haben von Herrn Peter Füglistaler vom Bundesamt für Verkehr an der letzten Kommissionssitzung ganz interessante Zahlen erhalten. Ich kenne diese Zahlen, aber ich zitiere Herrn Füglistaler, damit Sie es vielleicht endlich auch wahrnehmen und glauben: Seit dem 1. Januar kann man nur noch Euro-6-Lastwagen kaufen, und in zehn Jahren werden diese die Norm sein: "Der Schwerverkehr wird seinen Anteil an Stickoxidemissionen (NOx) und Feinstaubemissionen sehr deutlich reduzieren: So hat ein Euro-6-Lastwagen einen NOx-Ausstoss von 0,19 g/km ... während ein Diesel-PKW der Euro-6-Norm ungefähr den gleichen NOx-Ausstoss hat wie ein Euro-6-Lastwagen." Also nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass in Zukunft ein Personenwagen mindestens im gleichen Ausmass dazu beiträgt, dass die Luft verschmutzt wird, aber um das Hundertfache reduziert gegenüber dem, was wir bei der Einführung des Alpenschutzartikels diskutiert haben. Es kann also niemand abstreiten, dass die Luft inzwischen wesentlich besser ist. An der Lärmreduktion wird ebenfalls gearbeitet. Und beim Lärm, Herr Stadler, kann man mit zwei Ohren hinhören, hier die Bahn und dort die Strasse: Die Bahn verursacht auch heute noch höhere Lärmwerte.
Ich komme zum Schluss: Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und die Rückweisungsanträge der Minderheit I (Janiak) sowie der Minderheiten II und III (Graber Konrad) abzulehnen.