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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-13

Wortprotokoll

Die Bestrebungen und Diskussionen um Agrotreibstoffe haben schon eine lange Geschichte. Im Rat haben sie mit einer parlamentarischen Initiative, die im Jahr 2008 eingereicht wurde, angefangen. Sie sind seither immer wieder weitergegangen. Sie kennen auch die Diskussionen vor allem in Bezug auf Mexiko, wo sehr viele Agrarprodukte zur Herstellung von Treibstoffen angebaut und verwendet wurden und man deshalb ein Nahrungsmittelproblem hatte. "Teller vor Tank!" war damals der Slogan.

Die Skepsis hier in der Schweiz ist weit verbreitet. Der Bundesrat teilt grundsätzlich diese Skepsis. Gerade für uns als kleines Land ist die Herstellung von Nahrungsmitteln wichtig. Das muss gewährleistet sein. Entsprechend verfolgt diese parlamentarische Initiative eine Beurteilung der Herstellung von biogenen Treibstoffen, in der auch die Ernährungssicherheit, die Waldbewirtschaftung und die Landrechte eine Rolle spielen sollen. Das befürwortet der Bundesrat. Die Gesetzesbestimmungen, die Sie zu beurteilen haben, verschärfen das geltende Recht im Sinne einer vorausschauenden Politik. Damit verbunden ist eine allgemeine Skepsis gegenüber biogenen Treibstoffen. In den Grundzügen kann der Bundesrat das Anliegen deshalb teilen.

Trotzdem müssen wir auch im Auge haben, dass es völlig gegenläufige Bewegungen gibt: Im Bereich der Treibstoffe, gerade auch in Europa, haben wir die Regel, dass biogene Treibstoffe, Bioethanol, beigemischt wird. Diese Bemühung erfolgt einerseits aus umweltpolitischen, aus klimapolitischen Gründen, aber andererseits auch, weil viele Bauern mit grossen Flächen darauf umgestellt haben, weil sie damit mehr verdienen als mit der Produktion von Nahrungsmitteln. Dort ist das erlaubt; es wird sogar mit der Richtlinie zu den erneuerbaren Energien ausdrücklich gefördert. Die Bewegungen sind hier nicht einfach überall gleichgerichtet. Hier haben wir deshalb auch Bestimmungen, die festlegen, welche Kriterien für die Steuererleichterungen gelten. Das betrifft natürlich vor allem auch den Import von biogenen Treib- und Brennstoffen. Es fragt sich, was für Standards gelten sollen und wann man in den Genuss von Steuererleichterungen kommen soll.

Es bestehen im Detail noch zwei kleine Differenzen mit dem Bundesrat. Aber sonst können wir uns mit der Stossrichtung, mit dem Vorsorgeprinzip, mit der ökologischen Gesamtbilanz, mit den Regeln zu Abfällen und Rückständen einverstanden erklären. Die Vorlage hat in der Vernehmlassung mit 71 Prozent eine breite Zustimmung gefunden. Deshalb können wir uns dieser Vorlage in der Grundausrichtung anschliessen.

Ich bitte Sie auch, auf die Vorlage einzutreten.