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preparatory:AB 150611

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Wie beim Eintreten bereits erwähnt, erweitert und verschärft diese Vorlage die Kriterien, damit biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können. Zudem sieht sie bei Bedarf eine Zulassungsbeschränkung für biogene Treib- und Brennstoffe durch den Bundesrat vor. Neu wird gegenüber dem alten und geltenden Recht insbesondere auch der Aspekt der Ernährungssicherheit ins Gesetz aufgenommen. Sollten sich dazu internationale Standards durchsetzen, so hat der Bundesrat die Möglichkeit, gestützt auf ebendiese Standards die Sicherstellung der Ernährungssicherheit als Voraussetzung für Steuererleichterungen festzuschreiben.

Die Kommissionsmehrheit lehnt diese vom Nationalrat in Buchstabe f aufgenommene zwingende Bestimmung als Kriterium für die Steuererleichterung ab. Die Kommissionsmehrheit ist nämlich der festen Überzeugung, dass die Delegation an den Bundesrat - explizit ausgeführt im folgenden Absatz 3 von Artikel 12b -, entsprechende Anforderungen bei Vorliegen von internationalen Standards einzuführen, absolut genügt und die sicher berechtigte Forderung im Hinblick auf die Garantie der Ernährungssicherheit ausreichend berücksichtigt.

Ich bitte Sie also im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Cramer abzulehnen.