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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-03-13

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Dieser Artikel führt aus, dass bei der Steueranmeldung von Treibstoffgemischen neu folgende Bestandteile, welche im Gemisch enthalten sind, unterschieden und dann separat angemeldet werden müssen: a. biogene Bestandteile, welche die Kriterien erfüllen; b. biogene Bestandteile, welche die Kriterien nicht erfüllen bzw. deren Qualität nicht bekannt ist; c. andere, z. B. fossile Treibstoffanteile.