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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-04

Wortprotokoll

Grundsätzlich sind gemäss Steuerharmonisierungsgesetz natürliche Personen nur in einem einzigen Kanton kraft persönlicher Zugehörigkeit, durch Wohnsitz oder Aufenthalt, und gegebenenfalls in einem oder mehreren Kantonen kraft wirtschaftlicher [PAGE 899] Zugehörigkeit, wenn ein Geschäftsort oder Wohneigentum besteht, steuerpflichtig. Praktisch ausnahmslos werden das Arbeitseinkommen und das übrige Einkommen im Wohnsitzkanton versteuert. Das Erwerbseinkommen wird nur bei zwei Personenkategorien am Arbeitsort erfasst: bei den Selbstständigerwerbenden und bei den nicht täglich an den Familienwohnort zurückkehrenden leitenden Angestellten. Wenn das Erwerbseinkommen separat besteuert und auf die betroffenen Kantone aufgeteilt werden müsste, wie das die Motion verlangt, müsste für die Satzbestimmung dennoch das gesamte Erwerbseinkommen herangezogen werden. Das würde das heutige System erheblich komplizierter machen und den Veranlagungsaufwand massiv erhöhen.

Von Herrn Nationalrat Golay ist gesagt worden, dass auch der Finanzausgleich durch diese Motion betroffen wäre. Nicht nur der Finanzausgleich wäre betroffen, sondern ganz massiv auch die steuerliche Souveränität der Kantone. Eine Umsetzung der Motion durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes und damit ein Eingriff in die steuerliche Souveränität der Kantone scheinen uns nicht zielführend zu sein.

Wir möchten Sie daher bitten, diese Motion abzulehnen.