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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-04

Wortprotokoll

Die Auswirkungen der Individualbesteuerung haben wir in den letzten Jahren wiederholt untersucht. Ich denke, es ist allen klar, dass sich am Grundsatz der Individualbesteuerung und des Splittings und aller übrigen Modelle nichts ändert: Es bleibt immer dasselbe - Modell ist Modell! Was sich ändern kann, sind die Auswirkungen in diesem Modell aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung. Die letzten breiten Untersuchungen haben wir 2004 und dann 2012 gemacht. Man kann ja nicht wirklich sagen, das seien historische Untersuchungen: Es sind schon mehr oder weniger neuzeitliche Untersuchungen, die wir hier gemacht haben.

2004 haben wir eine detaillierte Studie mit drei Grobkonzepten zur Einführung der Individualbesteuerung gemacht, und zwar auf Bundes- und Kantonsstufe. Wir haben dann im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung, die wir 2012 in die Vernehmlassung gegeben haben, noch einmal die Individualbesteuerung aufgenommen und aufgezeigt, welche Konsequenzen diese haben würde. Wir haben auch aufgezeigt, dass sich ein Systemwechsel nur gesamtschweizerisch und auf den gleichen Zeitpunkt hin umsetzen liesse. Wir haben aufgezeigt, dass dieser Systemwechsel dann für Kantons- und Bundessteuern gelten müsste, und haben auch aufgezeigt, dass in den letzten Jahren alle Kantone zu einem Splittingmodell übergegangen sind, und zwar die meisten zu einem Vollsplittingmodell. Es ist wohl nicht sehr realpolitisch, wenn man meint, man könne das jetzt direkt wieder umdrehen: Die Kantone haben sehr viel Aufwand gehabt, um dieses Modell einzuführen.

Es wurde heute erwähnt, andere Länder hätten die Individualbesteuerung. Ein Modell der Individualbesteuerung, das vergleichbar ist mit dem, was wir diskutieren, und das wir auch immer wieder geprüft haben, gibt es in Deutschland: Das Hauptmodell ist dort die Individualbesteuerung, ein Nebenmodell die gemeinsame Besteuerung. 90 Prozent der Ehepaare wählen das Nebenmodell, das heisst die gemeinsame Besteuerung, und zwar schlicht und einfach, weil es von den Steuerpflichtigen auch administrativ handhabbar ist und weil es offensichtlich auch zu den für sie besseren Resultaten führt.

Wir haben uns im Bundesrat entschieden, Ihnen mit dem Modell der alternativen Steuerberechnung, das wir vor zwei Jahren in die Vernehmlassung gegeben haben, ein Modell vorzuschlagen, das der Individualbesteuerung sehr nahe kommt, aber mit den kantonalen Modellen in Übereinstimmung steht.

Darum möchte ich Sie jetzt bitten, dieses Postulat abzulehnen, den Weg der gemeinsamen Besteuerung zu gehen und im Rahmen der gemeinsamen Besteuerung eine Möglichkeit zu suchen, wie man zum einen die Überbesteuerung der Ehepaare vermeiden und zum andern ein Modell haben kann, das den heutigen Lebensformen weitgehend gerecht wird.

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