Lohr Christian · Nationalrat · 2014-06-04
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2014 die Motion Egerszegi-Obrist, die am 26. September 2013 eingereicht wurde, behandelt. Mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 7 beantragt die Kommission, diese Motion abzulehnen.
Frau Christine Egerszegi-Obrist verlangt in ihrer Motion, dass der Bundesrat beauftragt werde, in die Aufsichtsverordnung eine Bestimmung aufzunehmen, mit der sichergestellt wird, dass die von der Finma genehmigten Tarife auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen beruhen. Der Ständerat hat die Motion am 27. November 2013 mit 20 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission des Nationalrates hat in ihrer Mehrheit zu dieser Motion Nein gesagt.
Die Mehrheit der Kommission will die Frage des Verhältnisses zwischen Risikoprämien und Versicherungsleistungen der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge nicht losgelöst von der geplanten Reform Altersvorsorge 2020 angehen. Der Überschuss aus den Risikobeiträgen, so wird argumentiert, werde nämlich bisher benötigt, um Altersrenten mitzufinanzieren, die nach einem überhöhten Rentenumwandlungssatz berechnet würden. Man ist überzeugt davon, dass es jetzt keine zusätzliche Regelung braucht und dass man zuwarten soll, bis die Reform die entsprechende Lösung bzw. den Vorschlag durch den [PAGE 892] Bundesrat bringt. Eine vorgezogene Revision erachtet die Mehrheit als nicht angebracht.
Die Minderheit der Kommission hingegen möchte, dass man jetzt handelt. Sie ist angesichts der sinkenden Zahl von IV-Rentenbezügern und des engen Zusammenhangs zwischen der IV und der beruflichen Vorsorge der Meinung, dass es stossend sei, dass die Risikoprämien der Versicherungsgesellschaften nicht im gleichen Ausmass zurückgegangen seien wie die entsprechenden Leistungen.
Ich wiederhole es: Das Stimmenverhältnis betrug 16 zu 7 Stimmen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.