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AB 150712

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Sie sehen, dass der Bundesrat folgende Formulierung vorschlägt: "Duldet das Vorhaben keinen Aufschub, so kann die Frist verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist gegenüber den Vernehmlassungsadressaten sachlich zu begründen." Das habe ich schon beim Eintreten festgehalten. Der Kommission war es wichtig, hier noch ein Wort einzufügen, nämlich "ausnahmsweise", um festzuhalten, dass es nicht zu einem regelmässigen Fall werden kann, dass die Fristen verkürzt werden. Mit dem Begriff "ausnahmsweise" will die Kommission einfach festhalten, dass sie vom Grundsatz her die ordentlichen Vernehmlassungsfristen als wichtig und richtig erachtet und nur in Ausnahmefällen darauf verzichtet werden kann.