Hess Hans · Ständerat · 2013-12-02
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-02
Wortprotokoll
Der Einsatz der Armee zum Schutz der Botschaft in Tripolis hat am 1. Februar 2012 begonnen. Die Grundsatzdiskussion über diesen Einsatz haben wir während der Frühjahrssession 2012 geführt. Beide Räte haben den Einsatz grossmehrheitlich unterstützt und in der Wintersession 2012 auch einer ersten Verlängerung bis Ende Januar 2014 zugestimmt.
Die Sicherheitslage in Libyen hat sich leider bis anhin nicht verbessert. Deshalb soll der Einsatz erneut verlängert werden, und zwar für zwei Jahre, das heisst vom Februar 2014 bis zum Januar 2016. Die geplante Mission bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen wie der gegenwärtige Einsatz. Es handelt sich um einen Assistenzdienst im Ausland, der auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht. Da der Einsatz länger als drei Wochen dauert, ist nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes eine Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich. Der Nationalrat ist Erstrat und hat diese Vorlage während der laufenden Session am 27. November 2013 mit 145 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Unsere Kommission hat die Vorlage am 12. November 2013 geprüft und dabei auch den zustimmenden Mitbericht der APK-SR zur Kenntnis genommen.
Die Argumente, die für eine Annahme der Vorlage sprechen, sind weitgehend die gleichen wie bei der ersten Beratung: Es geht um die Aufrechterhaltung einer diplomatischen Vertretung in Tripolis, weil diese sinnvoll und nützlich ist. Die Schweiz hat Projekte im Rahmen der Transition durchzuführen. Die Betreuung dieser Projekte und die Wahrung unserer Interessen erfordern eine Präsenz vor Ort. Libyen ist wirtschaftlich ein interessantes Land, und es ist sinnvoller, die Leute vor Ort zu unterstützen, als mit einer unkontrollierten Migration konfrontiert zu werden.
Die Sicherheitslage ist weiterhin instabil. Libyen als Staat, soweit dieser überhaupt noch besteht, kann bis auf Weiteres die Sicherheit unseres Botschaftspersonals nicht gewährleisten. Somit ist es richtig, dass unsere Armee diese Aufgabe wahrnimmt, auch der Schutzumfang ist angemessen. Die Kosten von rund 1 935 000 Franken sind vertretbar.
Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen unsere Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Zur Detailberatung hat die Kommission keine Bemerkungen. Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung empfiehlt Ihnen unsere Kommission, die Vorlage anzunehmen.