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Bieri Peter · Ständerat · 2013-12-02

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-02

Wortprotokoll

Danke für die spannende Diskussion. Ich bin etwas enttäuscht darüber, dass ich bei Herrn Föhn trotz meiner Ausführungen und meiner vertiefenden Darstellung kein grösseres Echo gefunden habe. Ich habe wirklich versucht, die Sache im Detail darzulegen.

Ich möchte noch einmal auf zwei, drei Elemente hinweisen. Sie haben gesagt, im Volk brodle es, und Sie argumentieren jeweils, Sie würden mit den Leuten reden. Wir haben mit den Verantwortlichen gesprochen, nämlich mit den Kantonen. Die Kantone sind klar der Meinung, dass man mit einer solchen Regelung nicht zum Ziel kommt. Wenn man sagt, im Volk brodle es, muss ich darauf antworten: Es ist auch unsere Aufgabe, der Bevölkerung zu erklären, welche Massnahmen richtig sind und welche Massnahmen nicht zum Ziel führen. Ich habe mich in all diesen Jahren immer dagegen gewehrt, dass wir Politik mit "Zeichen setzen" verwechseln. Die Politik hat eine andere Verantwortung: Sie muss Regeln festlegen, sie muss Gesetze machen. Wir erreichen das Ziel nicht, wenn wir Zeichen setzen.

Man könnte auch den Eindruck erhalten, die Mehrheit der Kommission toleriere diese Vandalenakte und die Gefährdung von Leib und Leben. Das ist beileibe nicht der Fall, ganz im Gegenteil: Wir suchen nach Lösungen und Massnahmen, mit denen wir zum Ziel kommen.

Sie haben gesagt, die Polizei könne dann einschreiten. Wenn wir eine Regelung im Strafgesetzbuch vorsehen, ist es aber nicht mehr eine Frage des Könnens und Wollens; dann ist es eine Frage des Müssens. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Letzte Woche, als die Mindestlohn-Initiative Thema im Nationalrat war, haben Gewerkschafter vor dem Bundeshaus demonstriert und sich weisse Masken vor das Gesicht gehalten. Es war offenbar eine bewilligte Demonstration, aber die Demonstranten waren maskiert. Gäbe es eine Regelung im Strafgesetzbuch, hätte die Polizei einschreiten müssen. Hat es Sie irgendwie gestört, dass die Demonstranten eine Maske vor dem Gesicht hatten? Ich bin nicht mit ihren Forderungen einverstanden, aber dass sie eine Maske vor dem Gesicht hatten, hat mich nun überhaupt nicht gestört.

Dass man ein Vermummungsverbot nicht tel quel umsetzen kann, hat auch der Kanton St. Gallen erkannt. Im dortigen Gesetz heisst es: "Die Einsatzleitung der Polizei kann im Einzelfall von einer Durchsetzung des Verbotes absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation geboten erscheint." Auch der kantonale Gesetzgeber hat eingesehen, dass man ein Vermummungsverbot nicht einfach tel quel durchsetzen kann, sondern situativ abklären muss, ob ein Einschreiten sinnvoll ist oder nicht.

Vielleicht noch ganz kurz zu Herrn Minder: Herr Minder, Sie waren in der Kommission, aber Sie haben keinen Minderheitsantrag gestellt. Deshalb bin ich jetzt etwas erstaunt, dass Sie auf Ablehnung plädieren, obwohl Sie, das ist zuzugeben, in der Kommission dagegen gestimmt haben.

Quintessenz: Aufgrund unserer eingehenden Befassung mit dieser Thematik und auch aufgrund der Erfahrungen der Kantone und der Polizeien sind wir zum Ergebnis gekommen, dass es nicht sinnvoll ist, hier in dieser Art eine Änderung des Strafgesetzbuches zu erlassen. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.