Engler Stefan · Ständerat · 2013-12-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-02
Wortprotokoll
Wenn ich das Wort bekomme, möchte ich nochmals betonen, dass eben keine Vermischung zwischen den Zuständigkeiten für den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages und für die Bewilligung der vorläufigen Anwendung besteht. Kollege Föhn hat die Vermischung verursacht. Beim einen geht es um die Frage, wer das Zustandekommen des völkerrechtlichen Vertrages bestimmt. Daran ändert die Vorlage nichts. Wir sprechen ja von den Verträgen, über die die Bundesversammlung am Schluss das letzte Wort hat; daran ändern wir nichts. Es geht vorliegend allein um die Frage, wer im Dringlichkeitsverfahren zuständig sein soll, schnell und effektiv darüber zu entscheiden, ob die Landesinteressen die sofortige Anwendbarkeit verlangen oder nicht.
Es wurde von Kollege Föhn auch gesagt, dass die heutige Regelung mit der Zuständigkeit des Bundesrates nach vorgängiger Anhörung dazu führen würde, dass das spätere Genehmigungsverfahren durch die Bundesversammlung präjudiziert würde. Das Parlament würde vor einem Fait accompli stehen, wenn der Bundesrat die vorläufige Anwendung beschlossen hätte. Kollege Föhn, es wird genau das Gleiche passieren, wenn die zuständigen Kommissionen der vorläufigen Anwendung nach der Variante des Nationalrates nicht zustimmen. Die Kommissionen werden sich in erster Linie nicht mit der Frage befassen, ob es dringlich und wichtig wäre, ein Abkommen sofort in Kraft treten zu lassen, sondern sie werden sich ganz generell mit der Frage der Notwendigkeit eines völkerrechtlichen Vertrages auseinandersetzen und so die Entscheidfindung in der Bundesversammlung auch präjudizieren. Da habe ich es lieber, wenn man die Frage der vorläufigen Anwendung von der späteren Frage der Genehmigung trennt.