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Stöckli Hans · Ständerat · 2013-12-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-02

Wortprotokoll

Ich werde mich zur Frage der vorläufigen Anwendbarkeit von völkerrechtlichen Verträgen dann in der Detailberatung äussern und melde mich dementsprechend nur kurz zum Eintreten.

Der Bundesrat hatte die Aufgabe, klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um bezüglich des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen die Kompetenzen zwischen der Bundesversammlung einerseits und dem Bundesrat andererseits zu regeln. Der erste Teil dieser Vorlage ist treffend gelungen. Ich möchte dem Bundesrat gratulieren, dass er die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat. Er ist dann alleine zuständig, wenn durch Gesetz oder völkerrechtliche Verträge die Kompetenz dem Bundesrat übertragen ist oder wenn es eben um völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite geht. Die beschränkte Tragweite ist jetzt im Gesetz auch klar geregelt. Das ist im Detail hier aufgelistet. Künftig sollten die Abgrenzungsschwierigkeiten sehr klein sein.

Offen ist die Frage der vorläufigen Anwendung. Hier möchte ich eine Korrektur anbringen, Herr Föhn: Meines Wissens wurde erst einmal ein Vertrag, der vom Bundesrat vorläufig angewendet wurde, vom Parlament nicht genehmigt. Das war das Luftverkehrsabkommen. Seither hat der Bundesrat in den Fällen, in denen er vorläufig die völkerrechtlichen Verträge angewendet hat immer dann auch die Zustimmung des Parlamentes erhalten.

Wir möchten die Kompetenzen im Bereich der vorläufigen Anwendbarkeit nicht ändern. Das Recht, Verträge vorläufig anzuwenden, ist einerseits, wie dies der Sprecher der Kommission bereits gesagt hat, auf das Wiener Übereinkommen von 1969 zurückzuführen; andererseits wurde auch ausgeführt, dass dieses Recht ein Verfassungsgewohnheitsrecht sei und dass das eben dem Bundesrat zukomme. Im Rahmen der Revision der Bundesverfassung wurde dieses Recht dem Bundesrat denn auch nicht weggenommen. Dementsprechend geht es jetzt auch nicht darum, dem Bundesrat das Recht zur vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen wegzunehmen. Allerdings gibt es die parlamentarische Initiative Joder 10.457, welche genau diese Kompetenz dem Bundesrat wegnehmen will. Doch sowohl im Nationalrat wie auch in der ständerätlichen Kommission war diese Aufgabe nicht gestellt, d. h., es bleibt in der Kompetenz des Bundesrates, völkerrechtliche Verträge vorläufig anzuwenden, wenn er dies nach den Bedingungen, die auch schon erwähnt worden sind, auch darf. Welches die Bedingungen sind, müssen wir dann in der Detailberatung erläutern.

Ich möchte der guten Ordnung halber einfach festhalten, dass die Darstellung der Minderheit II (Stöckli) auf der ersten Seite der Fahne - "Gemäss Nationalrat" - falsch ist. Ich habe eine eigene Version eingereicht und bitte Sie, diese in der Detailberatung dann auch entsprechend zu berücksichtigen.