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Föhn Peter · Ständerat · 2013-12-02

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-02

Wortprotokoll

Herr Kommissionssprecher, den gutgemeinten Entwurf des Bundesrates betreffend: Der Bundesrat hatte einen klaren Auftrag, und zwar einzig und allein von uns, dem Parlament. Er erfüllte diesen Auftrag nur halbherzig, weil er dagegen war. National- und Ständerat hatten ihm aber genau diesen Auftrag gegeben. Ich möchte deshalb, dass wir diesen Auftrag heute zu Ende führen. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission jedoch will jetzt auf halbem Weg abbrechen.

Weshalb finde ich das Konzept des Nationalrates respektive das System, wie es vorhin genannt wurde, richtig? Es ist erst drei Jahre her, dass der Ständerat eine Motion seiner eigenen APK 10.3554 und eine Motion der nationalrätlichen WAK (10.3366) annahm. Letztere forderte wortwörtlich: Eine vorläufige Anwendung von Verträgen bedarf der Zustimmung der zuständigen Kommissionen beider Räte - dies der wortwörtliche Auftrag an den Bundesrat. Der Bundesrat hat diese Motionen mit seiner Vorlage nicht umgesetzt.

Der Nationalrat hat dies korrigiert. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass nun auch der Ständerat seiner Haltung und dem, was er vor drei Jahren beschlossen hat, treu bleibt. Drei Jahre scheinen in der Politik eine lange Zeit zu sein. Daher sei daran erinnert, was der Anlass für diese Motionen war: Es war das grosse Unbehagen darüber, dass der Bundesrat das UBS-Amtshilfeabkommen mit den USA vorläufig anwendete, obwohl die konsultierten Kommissionen beider Räte dies klar abgelehnt hatten. Die Räte standen dann bei der definitiven Genehmigung des Vertrages vor einer vollendeten Tatsache, die faktisch nicht mehr rückgängig zu machen war. Der ganze Vorgang hat der Glaubwürdigkeit der Schweiz und ihrer Institutionen zweifellos nicht genützt. Ich behaupte sogar, dass die Glaubwürdigkeit Schaden genommen hat. Bekanntlich sollte man aufpassen, dass man nach einem Einzelfall, da hat Herr Stöckli Recht, nicht vorschnell reagiert. Was vor drei Jahren passiert ist, Herr Stöckli, war aber kein Einzelfall. Sechs Jahre vorher hatten wir nämlich den durchaus analogen Fall des Luftverkehrsabkommens mit Deutschland. Der Bundesrat wendete das Abkommen vorläufig an, und das Parlament lehnte es dann definitiv ab. Auch da war der Ablauf zweifelsohne alles andere als optimal, denn so leidet eben, wie die Frau Bundesrätin vorhin dargelegt hat, die Glaubwürdigkeit.

Wo liegt die Ursache des Problems? Es ist eben so, dass die heute geltende Regelung eine ungute Vermischung der Zuständigkeiten von Bundesrat und Parlament zur Folge hat. In der Kommission ist der Eindruck entstanden, es handle sich hier um juristisch komplizierte Fragen, dabei ist es wirklich ganz einfach und auch für mich als Nichtjuristen verständlich. Es geht um Staatsverträge, die schlussendlich durch das Parlament genehmigt werden müssen, damit der Bundesrat sie definitiv ratifizieren kann. Es kann dabei Fälle geben, bei denen es pressiert und nicht zuerst das ganze parlamentarische Genehmigungsverfahren angewendet werden kann. Das heisst, es müssen vorläufige Entscheide gefällt werden. Ist es logisch, dass der Bundesrat im Zuständigkeitsbereich des Parlamentes einen vorläufigen Entscheid fällt? Wäre es nicht viel logischer, dass die zuständigen Kommissionen beider Räte solche Entscheide fällten?

Die Antwort ist meiner Meinung nach eindeutig: Im ersten Fall, gemäss dem geltenden Recht, haben wir eine Vermischung der Zuständigkeiten, eine unklare Gewaltenteilung, die zu schwierigen Situationen führen kann, wie wir es jetzt zweimal erlebt haben. Im zweiten Fall, gemäss Nationalrat und gemäss dem vor drei Jahren gefassten Beschluss unseres Rates, haben wir eine logische und kohärente Regelung. Diese Regelung wäre übrigens überhaupt nichts Neues. Im durchaus analogen Fall der Genehmigung dringlicher Nachkredite ist es seit über hundert Jahren so, dass eine Parlamentskommission, das heisst konkret die Finanzdelegation, den vorläufigen Genehmigungsbeschluss fasst und das Parlament später definitiv entscheidet.

In diesem Sinn und Geist bitte ich Sie dringend, der Minderheit I zu folgen, das heisst, dem einstimmigen Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Erst dann und nur dann hätten wir unsere Motionen umgesetzt. Ich sage es noch einmal: Der Beschluss des Nationalrates ist einstimmig gefasst worden, sein Konzept ist einfach, klar formuliert und für jedermann verständlich.