Girod Bastien · Nationalrat · 2014-03-03
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-03
Wortprotokoll
Sie haben jetzt Eintreten auf diese Vorlage beschlossen und betont, wie wichtig der Zugang zu den genetischen Ressourcen für die Wirtschaft sei. Nun haben wir hier aber eine Reihe von Anträgen der Kommissionsmehrheit, die das Protokoll deutlich verwässern würden. Diese Verwässerung kann zu einem Bumerang für die Wirtschaft und für die Forschung werden. Dieses Protokoll wurde gemeinsam unterzeichnet, und wenn wir jetzt von diesem gemeinsam Unterzeichneten so erheblich abweichen, besteht das Risiko, dass die Länder der Biodiversitäts-Hotspots sagen: "Nein, für Schweizer Forschung gibt es keinen Zugang zu unserem Land mehr; nein, für Schweizer Unternehmen gibt es keinen Zugang mehr." Dass diese Gefahr durchaus real ist, zeigt ein Brief dieser sogenannten Biodiversitäts-Hotspots an das Europäische Parlament, in dem sie genau vor einer solchen Verwässerung warnen. Ich bitte Sie deshalb auch im Interesse der Forschung und dieser Unternehmen, diese Verwässerung nicht zu unterstützen.
Es geht nicht nur, wie es in der Eintretensdebatte oft betont worden ist, um den Zugang der Schweiz zu diesen Ressourcen. Nein, es geht auch um die gerechte Verteilung der Vorteile dieses Zugangs. Wenn es keine solche gerechte Verteilung gibt und wenn wir nicht auch Ja zu einer gerechten Verteilung dieser Vorteile sagen, werden wir eben gar keinen Zugang mehr zu diesen Ressourcen haben.
Bei Artikel 23n Absatz 1 Buchstabe b könnte man sich fragen: Was ist konkret die Differenz? Tut es ein Vertrag nicht auch? Die Differenz ist eigentlich: Für das, was die Mehrheit verlangt, genügt es, einen Vertrag zu haben, während bei der Variante des Bundesrates wirklich die ausgewogene Verteilung im Vordergrund steht. Auch die Ausnahmen für Saatgut und für pathogene Organismen sind nicht notwendig. Man hat, z. B. im Bereich der Vogelgrippe, mit der WHO eine Einigung gefunden. Aber es kann natürlich nicht bleiben, wie es am Anfang war, dass wir Impfgut haben, das zwar auf den genetischen Ressourcen anderer Länder beruht, während diese Länder aber selber kein Impfgut haben. Genau dafür hat die WHO eine Einigung gefunden, und jetzt kann man nicht einfach dieses Saatgut und diese pathogenen Organismen generell ausnehmen.
Dann zum indigenen Wissen, das der Öffentlichkeit zugänglich ist: Wenn etwas in der Öffentlichkeit ist, wissen wir noch nicht, wie es in die Öffentlichkeit gelangt ist. Es kann sehr gut sein, und es ist in vielen Fällen so, dass es in Widerspruch zu den lokalen Gesetzen über Biopiraterie, über eine illegale Nutzung dieser Ressourcen in die Öffentlichkeit gelangt ist. Von dem her wäre dieses Prinzip eigentlich eine nachträgliche Legalisierung der Biopiraterie.
In Artikel 25d, und das wird in diesem Brief an das Europäische Parlament auch explizit genannt, geht es eigentlich darum, dass auch die Nutzung von Material, das bereits bei uns ist, z. B. in einem botanischen Garten, betroffen ist. Ich muss Ihnen sagen, dass wir diese Regelung in den meisten botanischen Gärten bereits heute haben: Bereits heute verlangen die botanischen Gärten, dass man die Bestimmungen der Geberländer einhält.
Was die Rückwirkung betrifft, ist sie meines Erachtens ein seltsames Argument. Das ist, wie wenn man bei einer Temporeduktion sagen würde, sie gelte nur für die neuen Autos; das tut man ja auch nicht. Es käme z. B. in der Forschung zu einer absurden Situation: Der eine Forscher hätte in einer Datenbank Zugang zu genetischem Material, das vor dem Protokoll erschlossen worden wäre, der andere Forscher hätte Zugang zum identischen genetischen Material derselben Pflanze, das nach der Unterzeichnung des Protokolls erschlossen worden wäre. Der eine Forscher wäre nicht betroffen, der andere Forscher wäre betroffen, obwohl es um dieselbe Pflanze ginge.
Ich bitte Sie also, im Sinne des Wirtschafts- und Forschungsstandorts, diesen Standort nicht noch weiter zu isolieren und diese Verwässerung des Protokolls abzulehnen.