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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2014-03-03

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-03

Wortprotokoll

Das sogenannte Nagoya-Protokoll verlangt einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und einen sogenannt gerechten Vorteilsausgleich zwischen jenen Ländern, die genetische Ressourcen nutzen, und jenen Ländern, aus denen diese genetischen Ressourcen stammen und die sie zur Verfügung stellen. Dieses Nagoya-Protokoll wurde 2010 im Rahmen der Uno-Konvention über die biologische Vielfalt beschlossen. Es handelt sich hier um das Interesse von Schwellen- und Entwicklungsländern, die sich über sogenannte Biopiraterie beklagen. Eine treibende Rolle spielten Brasilien und der japanische Umweltminister, der seine Autorität als Konferenzvorsitzender gegen alle Bedenken voll ausspielte. Genetische Ressourcen aus Pflanzen- und Tierreich sind wichtig für die Forschung, die Landwirtschaft, die Pharmaindustrie, die Kosmetik, die Biotechnologie. Die Schweiz hat das Nagoya-Protokoll bereits 2011 unterzeichnet. [PAGE 11]

Das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur betreffend Haftung und Wiedergutmachung in Fragen der biologischen Sicherheit geht nun aber noch weiter und schadet den Interessen der Schweiz. Das Protokoll will ein internationales Haftungsregime für Schäden an der Biodiversität, die von gentechnisch veränderten Organismen ausgehen. Wir haben diesen Bereich in der Schweiz umfassend und vollständig in der Gentechnikgesetzgebung geregelt. Auch der Bundesrat betont, dass unser Gentechnikrecht mit dem Zusatzprotokoll in Einklang stehe, ja, es sei sogar konkreter und umfassender. Dann haben wir ja kein Problem und müssen keine internationalen Regelungen unterschreiben, die offenbar schlechter und ungenügender sind, uns binden und uns verstricken, möglicherweise in Klagen, welche finanzschwache Länder gerne gegen finanzstärkere anstrengen. Eine Unterzeichnung bringt gewiss neue Kosten, sicher auch neue Stellen, obwohl das Gegenteil gesagt wird, aber die Erfahrung lehrt uns etwas anderes.

Wir handeln uns mit diesem internationalen Vertrag nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit ein. Opfer in den durch dieses Vertragswerk ermöglichten Prozessen und Haftungsklagen sind zweifellos die industrialisierten Staaten, jene mit viel Forschung, viel Pharmaindustrie, vielen KMU im Bereich der Human Sciences. Wir sind es, die teure präventive Massnahmen treffen und die Kosten der angeblich zerstörten Biodiversität bezahlen müssen. Wir sind es, denen die Verantwortlichkeit für alles Mögliche und Unmögliche zugeschoben wird und die dann zahlen und nochmals zahlen müssen. Es dürfte sich bei diesem Abkommen um eine Art versteckte Entwicklungshilfe handeln, nur dass unsere Unternehmen dafür aufkommen müssen.

Dieses Zusatzabkommen ist unnötig, wird uns aber viel Geld kosten. Demgemäss hat die WBK ihre Unterstützung relativ knapp beschlossen, Sie haben es gehört: mit 13 zu 9 Stimmen.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf dieses Geschäft nicht einzutreten und es in der Gesamtabstimmung abzulehnen.