Jans Beat · Nationalrat · 2014-03-03
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-03
Wortprotokoll
Im Namen der Kommission unterbreite ich Ihnen eine Gesetzesänderung, die einen Markstein in der Geschichte des Gewässerschutzes [PAGE 2] darstellt. Der Ständerat und die UREK des Nationalrates schlagen Ihnen hiermit eine Finanzierungslösung zum Schutz unserer Gewässer vor gefährlichen Gewässerverunreinigungen vor. Diese Lösung führt dazu, dass rund 100 der 700 Schweizer Abwasserreinigungsanlagen eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen können. Die kostet gesamthaft rund 1,2 Milliarden Franken. Die Verbesserung soll nicht bei allen Abwasserreinigungsanlagen vorgenommen werden, sondern nur bei grossen Anlagen im dichtbesiedelten Gebiet sowie bei solchen im Einzugsgebiet von Gewässern und an stark belasteten Fliessgewässern. So wird mit den eingesetzten Mitteln die grösste Wirkung erzielt.
Der vorliegende Finanzierungsvorschlag funktioniert wie folgt: Alle Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz erheben via kantonale Abwassergebühren eine verursachergerechte Abgabe und liefern sie dem Bund ab. Der Bund erhält dadurch jährlich rund 45 Millionen Franken, mit denen er die Umrüstungen unterstützen kann. So können drei Viertel der nötigen Investitionskosten gedeckt werden. Die Abgabe ist bis spätestens zum Jahr 2040 befristet und beträgt maximal 9 Franken pro Einwohner und Jahr. Sie ist degressiv und wird über die Jahre kleiner. Damit die Betreiber der Kläranlagen einen Anreiz erhalten, möglichst rasch zu handeln, entfällt die Abgabe, sobald die Anlage aufgerüstet ist.
Der Weg zu dieser Lösung war nicht schnurgerade. Der Bundesrat prüfte zunächst eine Abgabe auf den verunreinigenden Produkten und eine Finanzierung über die Steuern, verwarf aber beide Optionen, um schliesslich den vorliegenden Vorschlag zu machen. Der erste Vorschlag des Bundesrates war in der Vernehmlassung nicht gut angekommen. Damals wollte der Bundesrat nur die hundert betroffenen Abwasserreinigungsanlagen mit der Abgabe belasten. Das wurde von den Kantonen abgelehnt, und schliesslich nahm die UREK des Ständerates eine Idee aus der Vernehmlassung auf und machte eine Motion, mit der alle Abwasserreinigungsanlagen belastet werden sollen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung 2012 auf grosse Zustimmung, und der Bundesrat ergänzte ihn um die Idee, die Abwasserreinigungsanlagen von der Abgabe zu befreien, sobald sie die zusätzliche Reinigungsstufe eingebaut haben. Damit können die höheren Betriebskosten ausgeglichen werden, und es wird ein Anreiz geschaffen, die erforderlichen Arbeiten zeitig an die Hand zu nehmen.
Medizinische Wirkstoffe, Hormone oder Biozide können schon in geringsten Mengen eine Gefahr für die Tiere und Pflanzen in den Gewässern bedeuten. In der Aare zwischen Thun und Bern etwa sind die schädlichen Spurenelemente mitverantwortlich für einen markanten Rückgang der Bachforellenpopulation. Laut Bundesamt für Umwelt werden in der Schweiz rund 30 000 synthetische organische Stoffe verwendet. Sie kommen in Arzneimitteln, Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Baumaterialien, Anstrichen oder Körperpflegeprodukten vor und gelangen über Regen oder Abwasser in unsere Bäche und Flüsse, wo sie Wachstum und Fortpflanzung der Wasserlebewesen beeinträchtigen. Neben den Fischen schaden sie aber auch dem Trinkwasser, durch diese Mikroverunreinigungen kann auch das Trinkwasser geschädigt werden.
"Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen", sagte Ivo Bischofberger namens der UREK im Ständerat (AB 2013 S 1102). Und ich füge an: Die Herausfilterung von gesundheitsrelevanten Stoffen, deren Wirkung nachgewiesen, deren Schädigungspotenzial aber heute noch unbekannt ist, ist im Sinne des Vorsorgeprinzips absolut zwingend.
Die Vorlage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes. Sie löst namhafte Investitionen aus und wird dazu beitragen, die Gewässerqualität in der Schweiz zu verbessern. Der Schweizer Gewässerschutz ist eine Erfolgsgeschichte: Heute baden im Rhein und in der Rhone Hunderttausende von Menschen, wo es vor dreissig Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war. Die Erfolge im Gewässerschutz wurden möglich, weil unsere Vorgängerinnen und Vorgänger die Zeichen der Zeit erkannten und die Voraussetzungen dafür schufen, dass die Abwasserreinigung flächendeckend eingeführt wurde. Es ist nun an uns, mit ebensolcher Weitsicht dafür zu sorgen, dass die zunehmende Belastung durch Mikroverunreinigungen gestoppt und die Gesundheit der Wasserlebewesen sowie unseres Trinkwassers langfristig sichergestellt werden kann.
Der Ständerat hat dem Entwurf mit 37 zu 1 Stimmen zugestimmt. Unsere UREK hat sich den Beschlüssen des Ständerates mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angeschlossen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Ständerates zu verabschieden.