Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-09-17
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-17
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion greift in der Tat ein Problem auf, das nicht erst seit heute akut ist, sondern das sich in der letzten Zeit immer wieder gestellt hat. Verschiedene Anstellungen werden heute nicht mehr in Vollpensen gemacht, sondern man hat vielleicht zwei oder drei Anstellungen in verschiedenen Bereichen. Und wenn der Lohn dieser Angestellten unter dieser Eintrittsschwelle ist, fallen sie aus der Versicherungspflicht. Das bedeutet dann: Auch wenn sie in der Summe beispielsweise 60 000 oder 70 000 Franken verdienen, haben sie keine Versicherungsleistungen der zweiten Säule.
Das Alterssparen, die Vorsorge, die künftige Altersrente muss aber nicht unbedingt das primäre Problem sein, das solche Angestellte trifft, weil sie aufgrund der Familienverhältnisse vielleicht noch andere Rentenleistungen bekommen, beispielsweise von einem in Vollzeit tätigen Ehegatten oder Lebenspartner. Das Problem geht weiter: Wenn eine solche angestellte Person keine Leistungen im Alter zugute hat, hat sie auch im Erwerbsunfähigkeitsfall infolge Krankheit keine Leistungen zugute. Das scheint mir unter Umständen noch wichtiger und auch problematischer zu sein als die Altersleistungen.
Nun, wir stehen jetzt an einem Scheideweg. Der Bundesrat schickt Ende November seine Reform "Altersvorsorge 2020" in die Vernehmlassung. Ich glaube, das Problem muss im Rahmen dieses Projektes studiert werden. Dieses Problem zu lösen war schon Bestandteil der Leitlinien zur "Altersvorsorge 2020". Wie das Problem schlussendlich gelöst wird, wo sich die Angestellten dann allenfalls anschliessen können, das muss noch genauer aufgezeigt werden. Aber ich glaube, es ist richtig, dass wir dieses Problem jetzt anpacken und dass wir dieses Problem im Rahmen der Gesamtrevision der ersten und zweiten Säule auch einer Lösung zuführen.
Darum möchte ich Sie bitten, dem Antrag Jenny nicht zuzustimmen, sondern Ihrer Kommission zu folgen.