Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-03-05
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05
Wortprotokoll
In Artikel 21 des Krankenversicherungsgesetzes mit dem Titel "Aufsicht" steht Folgendes: "Der Bundesrat überwacht die Durchführung der Krankenversicherung." In den Artikeln 60 und 61 sind die Details dazu aufgeführt, was die Krankenkassen betrifft. Ich habe hier schon bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass diese nun offensichtlich zutage getretenen Mängel bei der Festlegung und Genehmigung der Prämien der mangelnden Aufsicht der Verwaltung zuzuordnen sind und nicht Mängeln im Gesetz. Warum sonst hätte die Verwaltung des Bundes - anfangs war es das BSV, nachher das BAG - die von den Kassen beantragten Prämien während fünfzehn Jahren genehmigen können, ohne eine Korrektur im Gesetz zu verlangen? Das Problem liegt nicht bei den zu hohen Prämien, die einverlangt wurden, denn das kann immer in den darauffolgenden Jahren korrigiert werden, sondern bei den zu tiefen Prämien, die eingefordert und bewilligt wurden. Diese Mängel müssen mit Quersubventionen in den Kassen - ich nenne es einmal so - in den einzelnen Prämienregionen behoben werden. Das entspricht halt nicht unserer Gesetzgebung, die an sich verlangt, dass die Kostenentwicklung in den einzelnen Prämienregionen in den Prämien nachzuvollziehen sind. Das wurde meines Erachtens zu wenig beachtet.
Diese im Nachhinein gemachte Feststellung nützt natürlich wenig: Es ist bereits passiert. Wenn man nun versucht, mit der vorliegenden Gesetzesrevision die gemachten Fehler mit Änderungen zu korrigieren, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Allerdings muss man auch nichts beschönigen, es wurde von meinen Vorrednern schon verschiedentlich erwähnt: Eine solche Wiedergutmachung, wie auch immer sie ausgestaltet ist, hinterlässt Lücken, die nicht geschlossen werden können. Nach fünfzehn Jahren ist das mit vernünftigem Aufwand schlicht und einfach nicht möglich. Der Vorlage ist zuzugestehen, dass damit die schlimmsten Mängel korrigiert werden und die unerfreuliche Sache zum Abschluss gebracht werden kann. Das, glaube ich, muss auch das Ziel dieser Vorlage sein. Wir werden vor allem dann bei Artikel 106 der Mehrheit folgen, damit die zeitliche Begrenzung auf Ende 2013 durchgesetzt wird.
Die Kosten für diese Übung von 800 Millionen Franken, auf drei Jahre verteilt, sind natürlich eine beachtliche Summe, obwohl sie in Relation zum Volumen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung jeweils pro Jahr nur etwa 1 Prozent der Prämiensumme ausmachen. Dass die Bundeskasse mit einem Drittel dieser 800 Millionen Franken, also mit 266 Millionen Franken, einbezogen wird, ist als Eingeständnis der ungenügenden Aufsicht zu verstehen. Das, glaube ich, ist richtig und zu unterstützen.
Was man im Zusammenhang mit dieser Vorlage auch nicht vergessen darf: Damit wird an den eigentlichen Problemen im Gesundheitswesen - Mengenausweitung, Kostenwachstum - natürlich überhaupt nichts geändert. Hier kann man also auch davon sprechen, dass es eine bescheidene Vorlage ist, die ein Problem löst, aber die Hauptprobleme des Gesundheitswesens in unserem Land bleiben unangetastet.
Die SVP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen und der Mehrheit folgen.