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preparatory:AB 151385

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-03-13

Wortprotokoll

Der Ursprung dieser Botschaft des Bundesrates an das Parlament ist die Entsendung eines Angehörigen der Armee nach Ägypten. Unsere Botschaft in Kairo ist immer wieder mitten im Brennpunkt, wenn in Kairo irgendetwas abläuft. Der Schutz des Botschaftsgeländes und des Botschaftspersonals ist aus unserer Sicht zwingend. Dieser Angehörige der Armee wird dort voraussichtlich gegen ein Jahr verbringen. Er berät den Botschafter und das Sicherheitspersonal. Er berät unsere Leute zudem, wie sie sich in Kairo bewegen sollen, wann sie wo sein dürfen und wann eher nicht. Das ist der Ursprung der Vorlage.

Aufgrund der Gesetzgebung ist das ein Assistenzdienst eines Militärangehörigen, der länger als drei Wochen dauert und der damit vom Parlament zu genehmigen ist. Wir werden Ihnen bei der Revision des Militärgesetzes dann vorschlagen, diese Kompetenz dem Bundesrat zu erteilen; das wurde in der Vernehmlassung bisher nicht bestritten. Das war dann auch der Grund, weshalb wir Ihnen nicht nur diese eine Stelle, sondern zwei weitere beantragen. Damit haben wir in den nächsten zwei Jahren, so die Grössenordnung, bis das Gesetz in Kraft tritt, etwas Handlungsspielraum.

Tatsache ist, dass die Situation in verschiedenen Städten angespannt ist, dass die Sicherheit durch den Gaststaat nicht zwingend gewährleistet werden kann und wir eigentlich verpflichtet sind, für unsere Botschaften und für unser Botschaftspersonal die grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Mit dieser Vorlage hat der Bundesrat in zwei weiteren Fällen die Kompetenz, wenn das notwendig sein sollte, einen Angehörigen der Armee abzuordnen. Der Antrag mag insofern etwas skurril erscheinen, als wir das Parlament in dieser Session wegen eines einzigen Falles bemühen müssen. Aber die geltende Gesetzgebung und die Empfehlungen des Parlamentes nach dem Fall Libyen bringen uns dazu, diese Transparenz zu gewährleisten.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten - die Details wurden durch die Berichterstatter bereits erwähnt - und ihr zuzustimmen. Wie gesagt, werden solche Vorlagen nach der Revision des Militärgesetzes dann nicht mehr nötig sein.