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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-10-03

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03

Wortprotokoll

Artikel 104 Absatz 3 regelt die Bereinigung von Differenzen bei der Ausarbeitung einer Verfassungsrevision. Nach Artikel 19 des geltenden Geschäftsverkehrsgesetzes müsste eine Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung abgeschrieben werden, sofern sich die Räte bei der Ausarbeitung des Verfassungsentwurfes nicht einigen können. In der Praxis ist noch nie ein solcher Nullentscheid zustande gekommen.

Die Kommissionsmehrheit ist mit der Lehre der Meinung, dass ein Nullentscheid gegen die in Artikel 139 Absatz 4 der Bundesverfassung festgeschriebene Pflicht der Bundesversammlung verstossen würde, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten. Dieser Pflicht kann die Bundesversammlung nur dann nachkommen, wenn die Räte gezwungen werden, [PAGE 1356] eine Einigung zu erzielen. Ein solcher Einigungszwang erfordert ein Konfliktregelungsmodell. Artikel 104 Absatz 3 sieht deshalb nach Meinung der Mehrheit vor, dass die unterschiedlichen Beschlüsse der Räte aus der dritten Beratung Volk und Ständen dann als Varianten zu unterbreiten sind, wenn sich die beiden Räte nicht einigen konnten, und wenn auch die Einigungskonferenz zu keiner Lösung geführt hat. Damit wird das Initiativrecht geschützt.

Die Minderheit will Absatz 3 streichen, da dem Volk und den Ständen keine Auswahlsendung unterbreitet werden solle. Es müsse halt auch in Zukunft eine Pattsituation vermieden werden, indem sich die Parteien zu einer politischen Lösung durchringen müssten. Die Lösung in Absatz 3 widerspreche auch Artikel 156 Bundesverfassung, welcher verlangt, dass für Beschlüsse die Übereinstimmung beider Räte nötig sei.

Es geht hier letztlich um ein Abwägen zwischen dem Gewicht eines Volksauftrages, aufgrund einer Volksinitiative eine Verfassungsänderung vorzunehmen, und dem Risiko, dass trotz Artikel 156 der Bundesverfassung keine Einigung gefunden und so dem Volksauftrag nicht nachgelebt wird.

Die Mehrheit gewichtet den Volksauftrag höher und empfiehlt Ihnen daher, den Antrag der Minderheit Vallender abzulehnen.