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preparatory:AB 151445

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-13

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar dieses Jahres die von Ständerat Paul Rechsteiner am 26. September 2013 eingereichte und vom Ständerat am 3. Dezember 2013 angenommene Motion beraten. Was ist der Inhalt der Motion?

Die Motion beauftragt den Bundesrat, zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit eine interdisziplinäre Expertenkommission einzusetzen, die folgende Fragen beantworten soll:

1. Wie sind die technologischen und politischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Datenbearbeitung zu beurteilen?

2. Was bedeuten diese Entwicklungen für die schweizerische Wirtschaft, die Gesellschaft und den Staat?

3. Wie ist der gegenwärtige Rechtsrahmen mit Blick auf diese Entwicklungen zu beurteilen?

4. Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für die Schweiz auf nationaler Ebene, mit Blick auf mögliche Initiativen aber auch auf internationaler Ebene?

Ständerat Paul Rechsteiner begründet seinen Vorstoss wie folgt: "Die Enthüllungen von Edward Snowden zeigen, dass die Grundannahmen, von denen auch in der Schweiz auf dem Gebiet der Datenbearbeitung und Datensicherheit ausgegangen wurde, nicht mehr zutreffen. Zwar übersteigen die Dimensionen der aufgeworfenen Probleme die schweizerischen Grenzen bei Weitem. Trotzdem ist die Schweiz als wirtschaftlich hochentwickeltes Land gut beraten, sich ein eigenes Bild zu machen. Dafür bedarf es vor allfälligen Schlussfolgerungen der qualifizierten Beurteilung geeigneter Experten". So die Begründung seiner Motion.

Der Ständerat hat die Motion angenommen - ich habe es bereits gesagt -, und zwar mit 21 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wie eingangs erwähnt, hat auch die SiK-NR diese Motion behandelt. Sie beantragt mit 13 zu 7 Stimmen, die Motion wie folgt abzuändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit eine interdisziplinäre Expertenkommission einzusetzen, bis untenstehende Fragen beantwortet sind, längstens aber" - das ist das Neue - "für drei Jahre".

Die Diskussion war derjenigen im Ständerat ähnlich. Man war sich einig, dass der Fall Snowden und dessen Enthüllungen eine historische Wende darstellten und fortan [PAGE 330] zwischen einer Welt vor und einer Welt nach Snowden unterschieden werden müsse. Speziell betont wurde, dass die bisher vom Bundesrat zusammen mit verschiedenen Experten angestellten Überlegungen zur nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken aus der Zeit vor den Enthüllungen Snowdens stammten. Auch wenn diese Vorkehrungen nach wie vor ihre Geltung hätten, würden sie nicht ausreichen, um den Herausforderungen gerecht zu werden, welche sich aufgrund dieser Enthüllungen stellten. Wichtig sei deshalb, dass wir uns die entscheidende Frage stellten, was dieser Fall für die Zukunft der Schweizer Gesellschaft als Ganzes, für den Schweizer Staat und die Schweizer Wirtschaft bedeute. Zwar sei richtigerweise der Hauptakzent auf den Schutz des Staates und seiner Institutionen sowie der kritischen Infrastrukturen gesetzt worden, jedoch fehle es an der gesamtgesellschaftlichen Dimension, weil jedermann Opfer der Überwachungsprogramme werden könne. Mit der gemäss Motionär geforderten Expertenkommission böte sich die Gelegenheit, die Diskussion auszuweiten und der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass die Problematik ganzheitlich angegangen werde.

Die Mehrheit der Kommission sieht auch die Möglichkeit, durch die Einsetzung der Expertenkommission Antworten auf zentrale Fragen wie "Was müssen wir unternehmen?" oder "Sind wir auf dem richtigen Weg mit unseren Massnahmen?" eine Antwort zu finden.

Es gab aber auch Argumente der Minderheit. Die Minderheit der Kommission ist gegen die Bildung einer neuen Expertenkommission. Sie ist wie der Bundesrat der Meinung, dass vorderhand die bisher getroffenen Massnahmen umgesetzt werden müssen. So sollen vor allem die Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken vorangetrieben, das rechtliche Instrumentarium ausgebaut - das Nachrichtendienstgesetz, das Informationssicherheitsgesetz - und darauf die Wirkung dieser Massnahmen beurteilt werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Nach Auffassung der Minderheit ist die in der Motion geforderte Arbeit aber auch bereits getan: Für die Erarbeitung der nationalen Strategie und des Umsetzungsplans seien nämlich bereits Experten beigezogen worden. Es sei deshalb nicht nötig, nach knapp zwei Jahren mit der ganzen Übung nochmals von vorne zu beginnen. Eine solche Expertenkommission würde keinen Mehrwert bringen. Es sei auch gefährlich, in einen gut funktionierenden Mechanismus ein zusätzliches Räderwerk einzubauen. Die Bekämpfung der im Falle Snowden aufgedeckten Problematik sei Sache der Behörden und könne nicht an eine Expertenkommission delegiert werden.

Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen die Annahme der Motion, also die Einsetzung einer Expertenkommission. Allerdings möchte die Mehrheit nicht eine ständige Kommission. Sie möchte diese längstens für drei Jahre einsetzen, bis die Arbeit geleistet ist.